Verwechslungsgefahr mit Polizeifahrzeugen kann Leben kosten
„Immer häufiger imitieren kommunale Ordnungsbehörden und Unternehmen optisch Polizeifahrzeuge, indem sie die blaue Farbgebung nachahmen. Das ist durchaus gefährlich, weil diese Autos mit der Polizei verwechselt werden können. Im Zweifelsfall kann das für Menschenleben zum Problem werden“, erklärt der innenpolitische Sprecher der LINKEN im Thüringer Landtag, Sascha Bilay.
Der Innenexperte hatte die Landesregierung befragt, wie viele Fahrzeuge der Polizei mit der seit einigen Jahren praktizierten blau/weißen bzw. blau/silbernen Farbgebung gekennzeichnet seien. Aus der Antwort des Innenministeriums gehe hervor, dass von insgesamt 1.687 Fahrzeugen aktuell 849 Autos entsprechend farblich markiert seien, der Rest sei neutral (zivil). Bis Ende 2025 sollen weitere 168 Autos im gewohnten Polizei-Design neu beschafft werden. Diese Optik kopierten zunehmend vor allem die Ordnungsämter in Städten oder deren städtische Betriebe, um eine gewisse staatliche Autorität nachzuahmen. Dies sei aus Sicht des Innenministeriums bedenklich, da eine Verwechslung mit der Polizei auch dazu führen könne, im Ernstfall nicht die Polizei zu rufen, weil diese vermeintlich bereits vor Ort sei. „Diese Verwechslung kann schlimmstenfalls dazu führen, dass in gefährlichen Situationen keine Hilfe gerufen wird. Das ist vor allem in lebensbedrohlichen Situationen extrem riskant“, unterstreicht der Landtagsabgeordnete.
Nach Auskunft der Landesregierung sei zwar der Schriftzug „Polizei“ geschützt und dürfe nicht zweckentfremdet werden, um eine Verwechslungsgefahr auszuschließen. Jedoch erstrecke sich dieses Nachahmungsverbot nicht auf die Farbgebung der Einsatzfahrzeuge. Dass dies zu Problemen führen könne, habe das Innenministerium auf Anfrage von Bilay eingeräumt. Deshalb spreche sich die Regierung dafür aus, die Optik von Polizeifahrzeugen ebenfalls gesetzlich zu schützen. Hierfür sei jedoch der Bundesgesetzgeber zuständig. „Wir unterstützen entsprechende Bemühungen der Landesregierung auf Bundesebene. Kurzfristig sollten die Kommunen gebeten werden, die farbliche Nachahmung von Polizeifahrzeugen zu unterlassen“, bekräftigt abschließend Sascha Bilay.
Die Antwort auf die Anfrage befindet sich im Anhang
Dateien
- DRS77859-KA-Farbgebung.pdf
PDF-Datei (479 KB)