Verlässliche Notfallrettung durch Änderung des Rettungsdienstgesetzes

Donata Vogtschmidt
Presse

„Mit der heute vom Landtag beschlossenen Änderung des Rettungsdienstgesetzes auf Vorschlag der rot-rot-grünen Koalitionsfraktionen schaffen wir die nötige Flexibilität, mehr Planungssicherheit, eine weitere sukzessive Steigerung der Versorgungsqualität im Rettungswesen und sichern berufliche Perspektiven von engagierten Einsatzkräften. Rettungsassistent:innen, die bisher noch nicht die Nachqualifizierung zum neuen Berufsbild Notfallsanitäter:in absolvieren konnten, werden übergangsweise auch im Jahr 2023 weiterhin in der Luftrettung, im Rettungstransportwagen, in Notarzteinsatzfahrzeugen und in den Leitstellen zum Einsatz kommen können“, so Donata Vogtschmidt, Sprecherin für Katastrophenschutz und Feuerwehr der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag.

Vogtschmidt dankt allen engagierten Einsatzkräften im Rettungsdienst, in den Notrufstrukturen, den Feuerwehren sowie dem Katastrophenschutz und gerade jenen bisherigen Rettungsassistent:innen, die bereits den Weg der Nachqualifizierung beschritten haben. Die Abgeordnete weiter: „Durch die erweiterten fachlichen Kompetenzen ist es den eingesetzten Fachkräften im Berufsfeld der Notfallsanitäter:innen möglich, eigenverantwortlich auch invasive Eingriffe mit ärztlicher Absprache durchzuführen und so das arztfreie Intervall bis zum Eintreffen der Notärzt:innen selbst abzufedern oder diese zu entlasten. Damit gelingt ein hoher Qualitätssprung bei der Versorgung der Patient:innen, der allen zu Gute kommt, die im Ernstfall auf schnelle Hilfe angewiesen sind. Damit bauen wir die moderne und verlässliche Notfallrettung zum Schutz des Lebens und der Gesundheit weiter aus.“

Hintergrund: Mit der beschlossenen Änderung ist die Zentrale Leitstelle ab 1.1.2024 künftig rund um die Uhr mit mindestens zwei Leitstellendisponenten zu besetzen, wovon eine Person die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung „Notfallsanitäter“ führen muss. Bei der bodengebundenen Notfallrettung ist als Fahrer:in mindestens ein Rettungssanitäter oder Rettungsassistent einzusetzen, bei den Fahrer:innen von Notarzteinsatzfahrzeugen und zur Patientenbetreuung mindestens ein/e Notfallsanitäter:in. In der Luftrettung dürfen zur Patientenbetreuung neben Notärzten künftig ausschließlich Notfallsanitäter eingesetzt werden. Übergangsweise können bis 31.12.2023 an Stelle der Notfallsanitäter:in in diesen dargestellten Bereichen auch Rettungsassistent:innen eingesetzt werden.

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