Verfassungsgemäßer Schutz der Immunität hoher demokratischer Wert und kein Feld für Spekulationen
Angesichts der Meldungen, dass die Staatsanwaltschaft Erfurt einen Antrag auf Aufhebung der Immunität von zwei Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE prüft, erklärt Bodo Ramelow, Vorsitzender der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag:
"Im Parlament liegen uns keine Informationen vor. Daher werden wir uns nicht an Spekulationen beteiligen." Im Namen der Fraktion unterstreicht Ramelow, dass es "nicht hilfreich ist, im Dunstkreis von Vermutungen über so wichtige Angelegenheiten wie Immunitätsfragen zu orakeln". Der verfassungsgemäße Schutz der Immunität sei im Übrigen ein unverzichtbares demokratisches Schutzrecht, dass jeder Verdacht der politischen Instrumentalisierung vermieden werden sollte.
Bodo Ramelow erklärt, dass er keinen Zweifel an der Darstellung der Abgeordneten Susanne Hennig und Frank Kuschel hat und gelassen abwartet, was die Staatsanwaltschaft unternehmen wird. Klärungsbedarf scheint eher zu sein, wie das Verhältnis zwischen Abgeordnetenbüros und Polizei ist. Schon der Versuch, das MdB Büro von Frank Spieth ohne richterliche Entscheidung zu betreten, habe massive Ablehnung des Bundestages nach sich gezogen. "Die Büros gewählter Abgeordneter sind eben nicht einfach nur ein x-beliebiger Ort wie bei einer Verkehrskontrolle", so der Fraktionschef der LINKEN.
Bei allem Respekt vor polizeilichen Maßnahmen müsse es auch Respekt vor der Immunität der Abgeordneten geben. Hierauf hätten die Abgeordneten Kuschel und Hennig während des Polizeieinsatzes deutlich hingewiesen.