Verantwortung liegt beim Mensch, nicht beim Hund
Der tragische Vorfall am vergangenen Freitag im Kyffhäuserkreis, bei dem ein dreijähriges Kind von vier Bullterriern getötet wurde, und die daraus erwachsenen Konsequenzen für landesrechtliche Regelungen waren heute Gegenstand der Beratung der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag.
"Die Fraktion bringt ihre tiefe Betroffenheit zum Ausdruck und teilt die besorgten Fragen vieler Menschen, ob die bestehenden Regelungen in Thüringen ausreichenden Schutz vor gefährlichen Hunden bieten", sagte Fraktionsvorsitzender Bodo Ramelow im Anschluss an die Fraktionssitzung.
Deutlich werde aber auch, dass die Vorfälle mit gefährlichen Hunden keine Folge unzureichender Regelungen sind, sondern ein Problem der fehlenden Akzeptanz bei Hundehaltern und der offenkundig unzureichenden Kontrollmechanismen.
Daran ändert zunächst auch nichts die Verankerung der Vorschriften der Gefahrenhundeverordnung in einem Gesetz. Wenngleich damit sicherlich die Kontrollmöglichkeiten für die Behörden gestärkt werden. Letztlich bleibe aber die Frage nach der Umsetzung der Kontrollbefugnisse.
Mit Bezug auf eine Rasseliste gibt Ramelow zu bedenken, dass auch nicht aufzuführende Hunde situativ sehr gefährlich werden und erhebliche Verletzungen hervorrufen können. Die Einsicht, dass Hunde Tiere sind, ein vorhandenes Beute-Schema und Fang-Reflexe niemals gänzlich ausgeschlossen werden können, macht deutlich, bei wem letztlich die Verantwortung liegt. Nicht beim Hund, sondern beim Hundehalter", so Ramelow.
Die Fraktion DIE LINKE wird deshalb die Idee der Einführung eines Hundehalterscheines weiter verfolgen. "Jeder, der eine Angel in einen See hält, muss eine staatliche Prüfung ablegen. Warum soll nicht Ähnliches für die gelten, die einen Hund halten und abrichten?", so Ramelow weiter. Mit dem Ablegen eines solchen Hundehalterscheins sollen Hundehalter befähigt werden, Gefahren durch wesens- und tierschutzgemäße Haltung und Abrichtung weitestgehend auszuschließen.
"Intensiv müssen wir uns den Kontrollkompetenzen und der Kontrolldichte durch die zuständigen Behörden zuwenden und einen Umgang mit Hundehaltern finden, die ihre Hunde nicht anmelden und Vorschriften bewusst umgehen und ablehnen. Die gesetzliche Regelung statt einer Verordnung ist ein erster Schritt, aber noch lange nicht die Lösung", gibt Ramelow zu bedenken. Es müsse konsequent dafür Sorge getragen werden, dass denjenigen, die auffällig gegen Auflagen verstoßen, die Berechtigung, solche Hunde zu halten, entzogen wird.