Umsetzungsrichtlinie des Ehrenamtsgesetzes lässt auf sich warten - Landesregierung wird ihrer Verantwortung nicht gerecht
Im Rahmen der Regierungsbefragung hat Katja Maurer, sozialpolitische Sprecherin der Linksfraktion im Thüringer Landtag den aktuellen Umsetzungsstand des Thüringer Ehrenamtsgesetzes erfragt. Die Antworten des Ministerpräsidenten fielen dürftig aus, berichtet die Abgeordnete:
„Die CDU hat während der Beratung des Ehrenamtsgesetzes auf eine schnelle Verabschiedung und Umsetzung gedrängt. Doch jetzt lässt die Landesregierung von CDU, BSW und SPD alle ehrenamtlich Engagierten in Thüringen warten. Auf die heutige Nachfrage, wie es um die Umsetzung der gesetzlichen Leistungen des Thüringer Ehrenamtsgesetzes steht, fiel die Antwort des Ministerpräsidenten enttäuschend aus. Obwohl die Richtlinie laut Nachfrage am 1. Mai erscheinen soll, erfüllen Ehrenamtliche, Freiwilligenagenturen und Ehrenamtsstiftung bereits jetzt Aufgaben des Gesetzes. Ob die damit verbundenen Kosten rückwirkend erstattet werden, ließ der Ministerpräsident unbeantwortet. Problematisch ist auch, dass die Regierung keine Aussage dazu treffen kann, wie der Unfallschutz der Ehrenamtlichen, ein wichtiges Element des Gesetzes, umgesetzt werden soll. Auch die Ausgestaltung der Nachwuchsförderung bleibt weiter offen. Dabei sind im Ehrenamtsgesetz mit mindestens 15 Millionen Euro viele Mittel festgeschrieben und sollten den Ehrenamtlichen auch mit dem Tag des Inkrafttretens am 1. Januar 2025 des Gesetzes zur Verfügung stehen.“
Maurer kritisiert weiter: „Vor wenigen Tagen gab die Landesregierung schriftlich zur Kenntnis, dass die unter Paragraph 15 festgeschriebene jährliche Berichterstattung zum Ehrenamt in Thüringen erst 2026 erfolgen soll. Das ist für uns nicht hinnehmbar. Wir werden deshalb die Landesregierung nicht aus ihrer Verantwortung entlassen und werden weitere Nachfragen zur Umsetzung des Ehrenamtsgesetzes im dafür zuständigen Ausschuss stellen“.