Umsetzung der Istanbul-Konvention in Thüringen: klare Zielstellungen und umfassende Aufgaben
Am 1. Februar 2018 ist das Übereinkommen zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, die so genannte Istanbul-Konvention, in Deutschland in Kraft getreten. Seitdem arbeiten Bund und Länder an der Umsetzung. In seiner heutigen Sitzung beschäftigte sich der Gleichstellungsausschuss mit dem Thema. Aktuell gibt es in Thüringen neun Frauenhäuser sowie drei Frauenschutzwohnungen, die insgesamt 141 Plätze vorhalten. Im Jahr 2018 waren 330 Frauen und 332 Kinder in den Einrichtungen untergebracht.
Auch für Thüringen ergeben sich aus der Istanbul-Konvention notwendige und weitreichende Aufgaben. „Unter der rot-rot-grünen Regierung wurden bereits Schritte zur Umsetzung eingeleitet. So sind die wieder eingerichtete Koordinierungsstelle Häusliche Gewalt sowie die Erkenntnisse aus der daran angeschlossenen Monitoringgruppe Häusliche Gewalt gute Voraussetzungen für eine Gesamtstrategie des Landes Thüringen im Sinne der Istanbul-Konvention und einem dementsprechenden Ausbau des Gewaltschutzes“, so Karola Stange, Sprecherin für Gleichstellungspolitik der Fraktion DIE LINKE im Landtag.
Auch das von den rot-rot-grünen Fraktionen in Auftrag gegebene Thüringer Modell für eine vertrauliche Spurensicherung nach sexualisierter Gewalt, welches von der Beauftragten für die Gleichstellung von Mann und Frau derzeit umgesetzt wird, ist ein wichtiger Teilschritt.
„Rot-Rot-Grün hat in den Landeshaushalten stets darauf geachtet, dass die bestehende Infrastruktur der Frauenhäuser, Frauenschutzwohnungen und Interventionsstellen landesseitig finanziell gesichert werden konnte. Allerdings stoßen wir bei der Finanzierung und dem Ausbau von Gewaltschutzeinrichtungen an Grenzen. Dies liegt auch an der Mischfinanzierung durch Land und Kommune. Meine Partei schlägt deshalb vor, die Fördersystematik zu überarbeiten. Denn nur dadurch können wir die Istanbul-Konvention nachhaltig und bedarfsgerecht umsetzen“, so Stange.
„Für die Linksfraktion im Thüringer Landtag ist klar, dass in der kommenden Legislatur noch weitere Schritte gegangen werden müssen. Wir wollen zu einer Gesamtstrategie kommen, welche die Breite des Gewaltschutzes im Sinne der Konvention abdeckt. Dies betrifft neben den Hilfsdiensten auch den Ausbau der Schutzunterkünfte sowie die Prävention.“