Thüringen muss nach Sorgerechts-Urteil des Europäischen Gerichtshofs im Bundesrat aktiv werden
Nachdem der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in seinem heutigen Urteil festgestellt hat, dass auch nicht verheiratete Väter einen Anspruch auf das Sorgerecht ihrer nichtehelichen Kinder haben, fordert Margit Jung, Familienpolitikerin der Fraktion DIE LINKE, von der Thüringer Landesregierung, die notwendige Änderung des § 1626a BGB schnellstens mit einem Gesetzentwurf im Bundesrat auf den Weg zu bringen. "Die bisherige Verweigerung eines Sorgerecht für nichteheliche Väter ist nun als klare Diskriminierung und Menschenrechtsverletzung festgestellt und muss schnellstens beseitigt werden, so wie es DIE LINKE schon seit Jahren fordert."
Die bisherige Sorgerechtsvorschrift für nichteheliche Kinder sei von einem antiquierten Familienverständnis getragen. Der darin zum Ausdruck kommende Generalverdacht gegen nichteheliche Väter gehe völlig an der Lebenswirklichkeit vorbei. Nichteheliche Väter seien ebenso geeignet und verantwortungsbewusst beim Sorgerecht wie Mütter und das Maß des Verantwortungsbewusstseins der Väter hänge nicht am Trauschein, betont Jung.
In Thüringen gebe es hunderte Fälle, wie der beim EGMR verhandelte Musterfall. Das werde auch an der Existenz verschiedener Selbsthilfeorganisationen in Thüringen deutlich. "Die nun notwendige neue Sorgerechtsregelung muss es künftig ermöglichen, im Einzelfall immer die Entscheidung zu treffen, die für die Entwicklung und das Wohl des Kindes am sinnvollsten ist", so die Familienpolitikerin der LINKEN.
Wenn es um Kinder gehe, dürfe die Landesregierung nicht aus Bequemlichkeit auf die Bundesregierung verweisen, vielmehr müsse sie alle Handlungsmöglichkeiten - insbesondere im Bundesrat - ausschöpfen, um diesen seit Jahren andauernden menschenrechtswidrigen Zustand beim Sorgerecht für nichteheliche Kinder zu beenden, fordert Jung abschließend.