Strafrechtsverschärfung - kein geeignetes Mittel

Die Entscheidung der Innenministerkonferenz in Hamburg, Übergriffe auf Polizeibeamte härter als bislang bereits möglich zu bestrafen, trifft auf deutliche Kritik der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag.

"Die beschlossene Strafrechtsverschärfung ist keinesfalls geeignet, zunehmende Gewalt in der Gesellschaft, die sich auch gegen Polizeibeamte richtet, einzudämmen", sagt Martina Renner, innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag. Der vom Kriminologischen Forschungsinstitut Niedersachsen in dieser Woche vorgestellte Zwischenbericht zur Studie ‚Gewalt gegen Polizeibeamte' mache deutlich, dass die Haupttäter zumeist stark alkoholisiert sind. Diese Tätergruppe zeige sich nach allen Erfahrungen völlig unbeeindruckt von Strafandrohungen. "Die Innenminister gaukeln vor, sich zu kümmern. Stattdessen entziehen sie das Problem der zunehmenden Gewaltbereitschaft einer sachlichen Debatte um tatsächlich wirksame Gegenkonzepte. Das nenne ich den Rechtsstaat instrumentalisierenden Populismus", so Frau Renner weiter.
Auf besondere Ablehnung stößt die Zurechtweisung der Bundesjustizministerin durch den Thüringer Innenminister: "Huber zeigt sich taub gegenüber sachlichen und rechtlichen Einwänden. Frau Leutheusser-Schnarrenberger weist zu Recht darauf hin, dass es kein Zweiklassenstrafrecht geben dürfe und der bisherige Strafrechtsrahmen vollkommen ausreiche", konstatiert Frau Renner.
Die Fraktion DIE LINKE hatte bereits im April im Thüringer Landtag darauf verwiesen, dass die Vorschläge zur Erweiterung des Straftatenkatalogs und zur Heraufsetzung der Höchststrafen als ungeeignet und unangemessen zurückgewiesen werden.

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