Selbstbestimmung bei der sexuellen Orientierung auch bei Ausgestaltung von Zeugnissen wahren

Karola Stange
Presse

Karola Stange, gleichstellungspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, anlässlich der heutigen Zeugnisvergabe an Thüringer Schulen:

„Von Betroffenen aus Thüringen aus der LGBTQI-Community gibt es Informationen, dass bei der Gestaltung von Schulzeugnissen, deren Selbststimmung und die persönliche Entscheidung hinsichtlich ihrer sexuellen Orientierung bzw. Identität bei der Gestaltung von Zeugnissen nicht zum Ausdruck gebracht wird, wie dies jetzt schon nach geltendem Recht möglich und geboten wäre. Es gibt immer noch zahlreiche Fälle, in denen Betroffene Zeugnisse akzeptieren müssen, in denen der formale von ihren Eltern gewählte Name verwendet wird, aber nicht ihr selbst gewählter Name.“

In Artikel 2 der Thüringer Verfassung findet sich von Beginn an - also seit 1993 - das ausdrückliche Verbot der Diskriminierung wegen der sexuellen Orientierung. „Thüringen ist damit eines der fortschrittlichsten Bundesländer hinsichtlich der Pflicht zum diskriminierungsfreien Umgang mit Transgender-Personen. Umso wichtiger ist, dass Behörden und öffentliche Einrichtungen dieses Diskriminierungsverbot in ihrem Alltagshandeln auch wirksam zur Geltung bringen. Es ist deshalb sehr bedauerlich, dass mit der heutigen Zeugnisvergabe offensichtlich leider erneut die Chance verpasst wurde, diese rechtsverbindliche Verfassungsvorgabe flächendeckend an Thüringer Schulen anzuwenden“, so Stange. Deshalb richtet die Abgeordnete „die dringende Bitte an Schulen und Schulämter, die Sommerferien zu nutzen, um die Zeugnisse in der Gestaltung entsprechend nachzubessern“.

 

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