Scheringer-Wright: Agrarförderung vollumfänglich für nachhaltige Landwirtschaft einsetzen
Zur Beratung des Bundesrates über die Gemeinsame Agrarpolitik in der EU und die Empfehlung der Bundesratsausschüsse erklärt die Sprecherin für Agrarpolitik der Fraktion DIE LINKE. im Thüringer Landtag, Dr. Scheringer-Wright, dass die zukünftige Agrarförderung vollumfänglich für die Umsetzung einer nachhaltigen Landwirtschaft eingesetzt werden muss.
Scheringer-Wright kritisiert im Vorschlag der EU-Kommission, dass aufgrund der Stärkung der Militarisierung der Europäischen Union und ihrer Mitgliedsstaaten durch Vereinbarungen wie PESCO und die erhöhte Abwehr von Flüchtlingen an den Grenzen enorme Mittel im EU-Haushalt umgewidmet werden und dadurch dem Agrarhaushält, der ländlichen Entwicklung und dem Umweltschutz entzogen werden.
Falsch sei auch, dass in der Empfehlung der Bundesrat-Ausschüsse für Umwelt und für Verbraucherschutz angeregt wird, dass die GAP in Zukunft explizit als Instrument zur Umsetzung von Naturschutzmaßnahmen im außerlandwirtschaftlichen Bereich genutzt werden sollte. In der Empfehlung heißt es wortwörtlich: „Ziel der GAP sollte nicht nur eine nachhaltig wirtschaftende, naturverträgliche und wettbewerbsfähige Landwirtschaft sein, sondern sie muss darüber hinaus die Förderung von Naturschutz- und Landschaftspflegemaßnahmen anderer Akteure beinhalten und unterstützen….Die von der Kommission angeregten Vorschläge zu Kappung und Degression sollten weiterverfolgt und die Berücksichtigung der erforderlichen Arbeitsleistungen geprüft werden.“
„Damit soll der Landwirtschaft Geld direkt entzogen werden und keiner weiß wohin und was das bringen wird“, sagt Scheringer-Wright.
DIE LINKE setzt sich in ihrem Agrarkonzept schon lange dafür ein, dass sowohl ökologische Leistungen wie auch die Arbeitsplatzsicherung im ländlichen Raum durch die landwirtschaftlichen Betriebe honoriert werden. Damit würde eine Landwirtschaft gefördert, die umweltverträglich wäre, den Klimaschutz stärken könnte, versicherungspflichtige, existenzsichernde Arbeitsplätze auf dem Land erhalten würde und damit sowohl ökologisch, ökonomisch und sozial tragfähig wäre.
Die größeren Thüringer Betriebe, insbesondere die Agrargenossenschaften haben als Mehrfamilienbetriebe in der Regel viele Mitarbeiter. In dem Vorschlag der Kommission sollen die Gehälter dieser Mitarbeiter zwar angerechnet werden und die Förderobergrenze, also die Kappung, für die Betriebe nach oben ausgeglichen werden. In Deutschland haben die meisten Agrarminister einschließlich des Bundesministeriums dazu bisher kein praktikables Modell für die Umsetzung und leider auch keinen Enthusiasmus, eines zu entwickeln.
„Sich daher für Kappung und Degression auszusprechen, ohne die besonderen Strukturmerkmale der einzelnen Betriebe und der Standorte zu berücksichtigen, bedeutet eine große Gefahr für die meisten Thüringer Landwirtschaftsbetriebe und gerade für die Landwirtschaft an ungünstigen Standorten. Hier drohen dann die Aufgabe weniger produktiver Standorte und der Verlust von landwirtschaftlichen Arbeitsplätzen“, so Scheringer-Wright abschließend.