Sachliche Debatte über Polizei-Befugnisse notwendig

"Anzahl und Anlass der durchgeführten polizeilichen Telefonüberwachungen sind die eine Seite, die Seite aber ist, nicht die Augen zu verschließen vor den sehr viel weiter reichenden Befugnissen und den massiven verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Rechtsgrundlagen im Polizeiaufgabengesetz", sagt die Innenpolitikerin der Linksfraktion, Martina Renner, anlässlich der Veröffentlichung der Zahlen für 2009 zur Telefonüberwachung, wonach es in Thüringen nur einen geringen Anstieg gab.

Renner verweist darauf, dass die Vorschriften zur präventiven Telekommunikationsüberwachung im Thüringer Polizeiaufgabengesetz wegen Urteilen des Bundesverfassungsgerichts im Jahr 2008 angepasst werden mussten. "Das Gesetz schwebe auch weiterhin im Graubereich der Verfassungswidrigkeit, wenn für Grenzen der Telekommunikationsüberwachung völlig unbestimmte und unbestimmbare Kriterien formuliert sind und nicht garantiert ist, dass es einen absolut sicheren Raum des Privaten gibt."

Die Abgeordnete der LINKEN fordert mit Blick auf das Auseinanderdriften von tatsächlicher Sicherheitslage und Unsicherheitsgefühl der Thüringer Bürger eine sachliche Diskussion über polizeiliche und strafprozessuale Befugnisse, die den Wert des grundrechtlich geschützten sicheren Rückzugsraums vor Maßnahmen des Staates respektiert.

Die Innenpolitikerin warnt davor, Überwachungsbefugnisse mit immer neuen Legitimationsketten, die moralisch und emotional angereichert werden, zu rechtfertigen. "Die Folge dieser Szenarienkonstruktionen und Gedankenwelten ist der schleichende Abbau der Grundrechte, an dessen Ende der unantastbare Schutzbereich des Privaten mit jeder noch so banalen Bedrohung - ob sie nun real ist oder nur nicht auszuschließen - unterlaufen werden kann."

"Wer immer wieder das Argument wiederholt ‚wer nichts zu verbergen habe, hat auch nichts zu befürchten', der setzt den Wert des Grundrechts aufs Spiel. Das darf nicht zugelassen werden", betont Martina Renner abschließend.

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