Rückerstattung der Betreuungskosten auch bei Bundesanordnung
Bisher wurden Schließungen von Schulen und Kindertageseinrichtungen durch Landesregelungen vorgenommen. Durch Änderungen in der Gesetzgebung durch den Bundestag im April 2021 erfolgten Schließungen auch aufgrund von Vorgaben des Bundes. Daher bedurfte es hier einer Klarstellung, dass solche Zeiträume der Schließung von freien Schulen, Horten und Kindergärten ebenso Berücksichtigung bei der Erstattung der Betreuungskosten finden. Hierzu wurde die Linksfraktion mit ihren Koalitionspartnern aktiv.
Heute hat der Landtag in erster Lesung einem rot-rot-grünen Gesetzentwurf zugestimmt, durch den die von Schließungen betroffenen Eltern weiterhin entlastet werden sollen. „Die Pandemie war für Familien in besonderem Maße eine schwierige Zeit. Dem sollten wir Rechnung tragen, indem wir gerechterweise alle Betreuungsgebühren von Eltern übernehmen, die Fremdbetreuung nicht in Anspruch nehmen konnten“, begründet Daniel Reinhardt, Sprecher für frühkindliche Bildung der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag, die Gesetzesinitiative.