Rot-Rot-Grün bringt soziale Verbesserungen für Gefangene auf den Weg
Dr. Iris Martin-Gehl, justizpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, erklärt im Anschluss an die erste Beratung des Gesetzentwurfs der rot-rot-grünen Landesregierung zur Novellierung des Justizvollzugsgesetzbuchs und zur Modernisierung des Justizdatenschutzes:
„Anlass zu diesem neuen Landesgesetz sind notwendige Anpassungen des Datenschutzrechts an europäische Vorgaben, notwendige Anpassungen an höchstrichterliche Rechtsprechung, insbesondere im Bereich der Fixierung von Gefangenen, und schließlich auch Bedürfnisse aus der Praxis des Justizvollzugs. Ich begrüße, dass mit diesem Gesetzentwurf auch wichtige Änderungen im Justizvollzugsgesetzbuch vorgenommen werden. Dazu gehört insbesondere die Wiedereinführung des Überbrückungsgelds zur finanziellen Vorsorge und für einen reibungslosen Start in ein straffreies Leben. Damit wird eine langjährige Forderung von Fachleuten zur angemessenen sozialen Absicherung von Gefangenen in der besonders schwierigen Phase nach der Haftentlassung aufgegriffen. Ebenso begrüßenswert ist, dass die Resozialisierung nunmehr verbindlich am Grundsatz des opferorientierten Strafvollzugs ausgerichtet werden soll, der deutlich mehr umfasst als einen freiwilligen Täter-Opfer-Ausgleich. Im Gesetzentwurf wird auch der so genannte ‚Trennungsgrundsatz‘ im Strafvollzug gestärkt - vor allem mit Blick auf das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Gefangenen und ihre sexuelle Orientierung. Das entspricht den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts und des Artikels 2 der Thüringer Verfassung. Zu diesem umfangreichen Gesetzentwurf sollte es auf jeden Fall eine ausgiebige Anhörung im Fachausschuss geben.“

