Rot-Rot-Grün beschließt neue und moderne Familienpolitik für Thüringen

Margit Jung

Die Regierungsfraktionen haben heute das Gesetz zur Neustrukturierung der Familienförderung verabschiedet und damit die Familienpolitik in Thüringen modernisiert. Im Mittelpunkt des umfangreichen Gesetzes steht die Familienfreundlichkeit als eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Mit dem Gesetz und dem dazu gehörenden Entschließungsantrag „Vielfalt der Familien in Thüringen stärken“ werden von den Regierungsfraktionen nun endlich die Rahmenbedingungen für eine passgenaue Familienförderung vor Ort geschaffen.

„Wir haben heute die gesetzlichen und finanziellen Voraussetzungen dafür geschaffen, dass Familienfreundlichkeit vor Ort besser ausgestaltet werden kann und so die Bedürfnisse von Familien in den Mittelpunkt von politischen Entscheidungen rücken“, erklärt die familienpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion Birgit Pelke.

„Das Herzstück des Gesetzentwurfes ist die feste Verankerung der Landespauschale in Höhe von mindestens 10 Millionen Euro und der damit verbundene gesetzliche Schutz bestehender – bisher vom Land geförderter - Strukturen auf Kommunalebene! Und hier müssen die jeweiligen regionalen Unterschiede in den Landkreisen und kreisfreien Städten in Thüringen mitgedacht werden“, erklärt Babett Pfefferlein, familienpolitische Sprecherin von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Ein wesentlicher Antrieb für die rot-rot-grüne Koalition, dieses Gesetz auf den Weg zu bringen, ist der Erhalt der bedarfsgerechten sozialen Infrastruktur und darauf aufbauend die Weiterentwicklung der vorhandenen und langjährig aufgebauten Strukturen in den Regionen. Dazu gehört die auskömmliche Finanzierung der Erziehungs-, Ehe-, Familien- und Lebensberatungsstellen, Familienzentren, Frauenzentren und der kommunalen Seniorenbeiräte.

Damit kann die Stiftung FamilienSinn, die bisher Aufgaben der Familienförderung in Thüringen wahrgenommen hat, aufgelöst werden.

„Die Auflösung der Stiftung FamilienSinn ist als eine der Kernforderungen des rot-rot-grünen Koalitionsvertrages notwendig und unabdingbar zur Neuausrichtung der Familienförderung in Thüringen. Uns ist es ein besonders wichtiges Anliegen, Familien wirksam zu fördern, zu begleiten und wo nötig, zielgenauer zu unterstützen. Dies ist mit dem heute verabschiedeten Gesetz möglich“, so die familienpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, Margit Jung.

Ab dem 01.01.2019 wird die sozial- und familienpolitische Förderung durch Kommunen und Gemeinden auf der Grundlage des „Landesprogramms für ein solidarisches Zusammenleben der Generationen“ durch das Land gefördert. Damit werden Planungsmöglichkeiten in den Kommunen ermöglicht und finanziell in großem Umfang unterstützt.

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