Renner: Thüringer Informationsfreiheitsgesetz verdient Namen nicht

Die Innenexpertin der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag, Martina Renner, hält das seit zwei Jahren in Thüringen gültige Informationsfreiheitsgesetz für nicht wirksam: "Die geringe Anzahl der Anträge auf Informationsauskunft und die Verwehrung der Auskunft in mehr als der Hälfte der Fälle belegen unsere Kritik, die wir bereits bei Beschlussfassung des Gesetzes übten."

"Die durch das Informationsfreiheitsgesetz in Thüringen geschaffenen hohen Hürden bei der Auskunftserteilung und die mannigfaltigen gesetzlich normierten Verweigerungsgründe sind wesentliche Ursache für Bürgerinnen und Bürger, kaum von dem Recht auf Informationsfreiheit Gebrauch zu machen. Wenn zudem vorher bekannt ist, dass bestimmte Einrichtungen und Behörden gar keine Informationen preisgeben müssen, ist die Zahl von etwa 30 Anfragen in 2008 und 2009 durchaus verständlich", sagt die Innenpolitikerin mit Verweis auf Antworten der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage der Abgeordneten.
Die Fraktion DIE LINKE erneuert nach Auswertung der nun vorliegenden Evaluation ihre Forderung nach einem echten Informationsfreiheitsgesetz für Thüringen. "Dem Geheimhaltungsinteresse der Verwaltung müssen engste Grenzen gesetzt werden und gegenüber allen Behörden, auch gegenüber Privaten und Beliehenen, die hoheitliche Aufgaben erfüllen, muss ein Informationsanspruch bestehen", erklärt Martina Renner.

Die Abgeordnete verweist darauf, dass Gebühren und Auslagen keine Barriere im Informationszugang darstellen dürften. Auch müssten in Zukunft alle Unterlagen, also auch Notizen und Vorentwürfe sowie Angaben aus Vorgängen, die fiskalische Fragen berühren, für Bürger und Journalisten zugänglich sein.

Die Antwort der Landesregierung ist über die Pressestelle verfügbar.

Mehr aktuelle Themen