Ramelow zum Urteil des Verfassungsgerichts: Rote Karte für einen ausufernden Überwachungsstaat

Das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts wertet Bodo Ramelow, Vorsitzender der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag, "als erneute Rote Karte für einen Überwachungsstaat und ein wichtiges Signal gegen eine ausufernde behördliche Datenkrake. Damit wurde der exzessiven Form staatlicher Schnüffelei ein Riegel vorgeschoben".

"Das Urteil stärkt die Bürgerrechte gegenüber der Datensammelwut des Staates selbst mit Blick auf Elena, Swift und all die anderen Datenspeicherungen, mit denen der Staat immer mehr Privatdaten bereits erfasst oder erfassen will. "Man kann kaum noch vom Schutz der Privatsphäre reden, weil Bürger gar nicht durchschauen, wo überall Daten erfasst, gespeichert und möglicherweise verarbeitet werden", konstatiert Ramelow. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts müsse es nun darum gehen, wie der Bürger wieder Herr über die eigenen Daten wird. "Wir brauchen eine breit getragene Offensive, damit die Bürger wieder Souveränität über ihre Privatshäre erlangen", so der Oppositionsführer im Landtag weiter.

Das Urteil mache aber auch deutlich, dass die Sicherheitsgesetzgebung der EU mit Blick auf den Schutz von Persönlichkeits- und Datengrundrechten hochproblematisch ist. Daher müsse dringend auf EU-Ebene die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung auf den Prüfstand gestellt werden, da sie auch gegen die mittlerweile geltende EU-Grundrechtecharta verstoße. Ramelow fordert daher die Thüringer Landesregierung auf, "im Bundesrat als auch in europäischen Gremien alle Möglichkeiten zu nutzen, den Grundrechtsschutz mit Blick auf die Vorratsdatenspeicherung sicherzustellen".

Es dürfe in Zukunft auch nicht mehr sein, so Ramelow, "dass die deutschen Regelungen in grundrechtssensiblen Bereichen auf EU-Vorgaben auch noch draufsatteln und Grundrechte vollkommen aushebeln". Der Fraktionschef der LINKEN begrüßt, dass nunmehr die Datenauswertung nur auf sehr schwerwiegende Straftaten beschränkt werden muss, Berufsgeheimnisträger, wie Rechtsanwälte, Seelsorger und Beratungspersonal aus dem sozialen Bereich, geschützt werden und alle bisher gespeicherten Daten nach dem Urteil zu löschen sind. "Diese sehr engen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts für die Datennutzung stellen das Modell der Vorratsdatenspeicherung als Ganzes in Frage. Daher muss nun erneut eine intensive politische und verfassungsrechtliche Debatte zugunsten der Stärkung von Grund- und Bürgerrechten gegen den zunehmenden staatlichen Datenmoloch geführt werden", so der Fraktionsvorsitzende der LINKEN. Ramelow kündigt Initiativen seiner Fraktion im Justizausschuss und Innenausschuss sowie im Thüringer Datenschutzbeirat zur Auswertung und Umsetzung des Bundesverfassungsgerichts-Urteils an.

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