R2G-WirtschaftpolitikerInnen weisen Kritik am Vergabegesetz zurück
Zur heutigen Anhörung im Wirtschaftsausschuss zum neuen Vergabegesetz der Landesregierung äußern sich die wirtschaftspolitischen SprecherInnen der Koalitionsfraktionen:
Dieter Hausold, wirtschaftspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE:
„Mindestens die Hälfte der Anzuhörenden sieht den Entwurf der Landesregierung als einen Aufschlag, der in die richtige Richtung geht. Der DGB sagt ganz klar: Der Königsweg wäre, dass sich Gewerkschaften und Unternehmen über Tariflöhne in Thüringen selber einigen, dies ist in der Realität nicht der Fall. Daher sehen wir als Politik die Einführung des vergabespezifischen Mindestlohns als den gangbaren Weg, um gute Arbeit für gute Löhne zu sichern und die Rechte der ArbeitnehmerInnen zu stärken. Ein Umstand, der auch höhere Steuereinnahmen durch eine höhere Kaufkraft der Beschäftigten sichern kann. Wir nehmen die vielen anregenden Ideen aus der Anhörung mit in den weiteren Prozess. Die Höhe des Mindestlohns werden wir noch weiter ausdiskutieren müssen.“
Eleonore Mühlbauer von der SPD-Fraktion:
„Mit Ideologie-Vorwürfen um sich zu werfen ist angesichts des Billiglohn-Images, an dem Thüringen immer noch zu knabbern hat, ein Armutszeugnis der CDU. Wir erinnern uns an das Gejammere, als die SPD den Mindestlohn eingeführt hat – bis heute ist die Wirtschaft nicht zusammengebrochen. Veränderung braucht mutige Entscheidungen – der vergabespezifische Mindestlohn ist eine. Es ist ein wichtiger Schritt weg vom Image des Billiglohnlandes im Osten und für bessere und gerechtere Entlohnung. Offen sind wir immer für konstruktive Kritik – dafür machen wir diese Anhörung – und versuchen diese, im Gesetzentwurf zu berücksichtigen.“
Olaf Müller, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
„Als Landesgesetzgeber haben wir den Auftrag, gerade ökologische und soziale Kriterien besonders bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen zu berücksichtigen. Das hat die Mehrheit der Anzuhörenden heute ebenfalls so gesehen. Wir sehen uns daher in unserem Bemühen bestätigt, faire Löhne, einen fairen Handel und ökologische Nachhaltigkeit bei der Beschaffung von Produkten in den Vergaben besonders zu berücksichtigen. Dieses Ziel erreichen wir beispielsweise mit dem Lebenszyklusprinzip. Gleichzeitig bauen wir mit dem Best-Bieter-Prinzip bürokratische Hürden im Sinne der Unternehmen ab.“