R2G bringt Windenergiebeteiligungsgesetz auf den Weg

Markus Gleichmann

Rot-rot-grün bringt eine verpflichtende finanzielle Beteiligung der Kommunen und Einwohnern an den Gewinnen der Windenergiebetreiber auf den Weg. Dadurch soll die Akzeptanz bei Bürgerinnen und Bürgern erhöht und die regionale Wertschöpfung gestärkt werden. Dazu erklärt Markus Gleichmann, energiepolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag: „Es wird keine Anlage mehr geben, die neu gebaut oder repowert wird, von der am Ende die Kommunen oder die Bürgerinnen und Bürger nicht profitieren. Das ist die Kernaussage dieses Gesetzes.“

 

„Das Gesetz folgt einer einfachen Systematik. Entweder wählen die Kommunen die Standardlösung. Bei einem Windpark mit 8 Anlagen macht das gut 220.000 € für die Kommune und 110.000 € für die Bürger im Jahr. Oder sie wählen ein alternatives Beteiligungsmodell. Dieses können ein Lokalstromtarif, jährliche Schenkungen für ein lokales Wärmenetz oder direkte Stromlieferungen sein. Weigert sich der Vorhabenträger das gewünschte Modell umzusetzen, muss er eine hohe Ausgleichsabgabe leisten“, erläutert Gleichmann das Gesetz.

 


 

Eine Zusammenfassung zum neuen Windenergiebeteiligungsgesetz von LINKE, SPD und GRÜNEN finden Sie in der Datei im Anhang.

 

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