Qualitätskriterien für Thüringer Krankenhäuser zwingend notwendig

"Die Ergebnisse des heute veröffentlichten AOK-Krankenhausreports 2014 zeigen, dass es auch in Thüringer Krankenhäusern Defizite bei der Sicherheit der Patienten gibt. Daher müssen mit der Novelle des Thüringer Krankenhausgesetzes dringend Regelungen geschaffen werden, die diese Defizite beheben", fordert Jörg Kubitzki, gesundheitspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag.

Bei jeder hundertsten Krankenhausbehandlung passiere ein Behandlungsfehler. Die Beschwerden seien vielfältig, aber auch so gravierend, dass sich die Patienten zusätzlich im Krankenhaus mit Infektionen ansteckten oder falsche Medikamente bekamen. "Diese Sicherheitsmängel und der Report bestätigen, dass der gesetzliche Rahmen zeitnah vorgegeben werden muss, wie die Qualitätskriterien zur personellen und materiellen Mindestausstattung von Fachabteilungen aussehen müssen.

Es braucht Festlegungen zur personellen Mindestausstattung der Abteilungen mit Fachkräften und externe Qualitätskontrollen", betont Kubitzki. Zudem müssten auch weiterhin Regelungen zur Hygiene mit Verweis auf die Thüringer Hygieneverordnung im Gesetz zu finden sein. "Die Landesregierung war aber nicht bereit, diesen Forderungen der Fraktion DIE LINKE zuzustimmen. Sie wurden im Gesundheitsausschuss durch Änderungsanträge von CDU und SPD abgelehnt", kritisiert der LINKE-Politiker.

Nach einer umfangreichen Anhörung wird der Entwurf der Landesregierung zur Änderung des Thüringer Krankenhausgesetzes in der Landtagssitzung in dieser Woche verabschiedet. "Die Linksfraktion wird die Landesregierung erneut auffordern, bis zum 31.12.2014 eine Rechtsverordnung zu erlassen, die Qualitätskriterien in den Krankenhäusern im Sinne der Sicherheit der Patienten in Thüringen festlegt", kündigt der LINKE-Politiker an.

Mehr aktuelle Themen