Proteste und Polizeieinsatz am 1. Mai werden Thema im Landtag

In einem gemeinsamen Antrag fordern die Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eine Nachbetrachtung des Demonstrationsgeschehens und des Polizeieinsatzes am 1. Mai in Erfurt im Innenausschuss des Thüringer Landtages.

"Bürgerschaftliches Engagement hat am 1. Mai in Erfurt dazu beigetragen, dass Neonazis nicht die Straße für ihren braunen Ungeist nutzen können", sagte Martina Renner, stellvertretende Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE, und verweist darauf, dass sich der Landtag bereits im Vorfeld mit dem zivilen und ungehorsamen Widerstand und dem Polizeieinsatz beschäftigt hatte.

"Die konstruktive und sachliche Kommunikation zwischen Veranstaltern und Polizei an diesem Tag verdient unseren Dank", sagte Martina Renner. Kritische Nachfragen seien aber beispielsweise zu Problemen der Kommunikation mit eingesetzten Polizeibeamten aus anderen Bundesländern und der Bundespolizei zu stellen.

"Rückblickend ist auch darüber zu reden, ob das mit dem Polizeieinsatz geplante Deeskalationskonzept auch tatsächlich umfänglich realisiert wurde." Augenzeugen hätten von zum Teil gewalttätigen Aktionen gegen friedliche Demonstrantinnen und Demonstranten durch die Polizei berichtet. "Die Ursachen und Gründe dafür müssen diskutiert und ausgewertet werden", sagt Frau Renner.

Die Fraktionen haben bereits einen Fragekatalog der Landesregierung übergeben und werden diesen in der Sitzung des Innenausschusses ergänzen. Zu den Fragekomplexen gehören die bekannt gewordenen Behinderungen der Arbeit von Journalisten und Abgeordneten ebenso wie der Polizeieinsatz am Bahnhofsvorplatz, bei dem die Polizei Pfefferspray gegen eine Menschenmenge eingesetzt habe.

"Wir beobachten gerade eine aus unserer Sicht begrüßenswerte Entwicklung. Engagierte Menschen verlassen sich nicht länger mehr auf die Institutionen des Staates, wie bspw. auf das für Parteiverbote zuständige Bundesverfassungsgericht, sondern nehmen ihre demokratische Widerstandspflicht gegen Rassismus, Nationalismus und Antisemitismus ernst. Dem muss sich der Rechtsstaat stellen, ohne aber das Recht dazu zu verwenden, dem Grundgedanken des Grundgesetzes sich widersetzenden Parteien einen Schutzraum für menschenverachtende Ideologie zu verschaffen. Erfurt hat wie zuvor Dresden gezeigt, dass zivilgesellschaftliche Gegenwehr gegen Neonazismus die Legislative und Exekutive unter einen enormen Handlungsdruck setzt", so Martina Renner.

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