Polizeirecht braucht Augenmaß und klare Kontrolle
Anlässlich der heutigen Übergabe eines Referentenentwurfs zum Polizeiaufgabengesetz an das Kabinett der Landesregierung erklärt Ronald Hande: „Das Polizeirecht greift tief in die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger ein und muss an die gesellschaftlichen Entwicklungen angepasst werden. Aus Sicht der Linksfraktion ist dabei jedoch eine äußerst sorgfältige Abwägung zwischen den Sicherheitsinteressen des Staates und den Freiheitsrechten der Bevölkerung notwendig. Wir werden uns nicht zum Mehrheitsbeschaffer für unverhältnismäßige Überwachungsmaßnahmen oder eine unnötige Verschärfung polizeilicher Eingriffsbefugnisse machen. Wir unterstützen das, was geeignet, erforderlich und verhältnismäßig ist und bringen eigene Vorschläge ein.“
Hande kündigt an, dass die Linksfraktion den Entwurf, sobald dieser offiziell vorgelegt wird, gründlich prüfen werde. Bereits jetzt lasse sich jedoch feststellen, dass eine bürgerrechtsorientierte Sichtweise im Polizeirecht bei der Brombeere-Koalition rar gesät sei: „Statt immer nur nach neuen Befugnissen zu rufen, sollten wir uns ehrlich fragen: Können und sollten wir nicht auch bestehende Befugnisse streichen oder auf den Prüfstand stellen? Ein Beispiel sind anlasslose Personenkontrollen an sogenannten ‚gefährlichen Orten‘, die oft willkürlich und teils stundenweise festgelegt werden und zu zahlreichen, teils massiven Grundrechtseingriffen geführt haben. Das ist ein ernstes Problem.“
Weiter führt Hande aus: „Wir müssen auch die Kontrollmechanismen für bestehende Befugnisse hinterfragen und da stellen wir erhebliche Lücken fest, insbesondere bei verdeckten Maßnahmen. Wird etwa ein verdeckter Ermittler (VE) eingesetzt, erfolgt keinerlei parlamentarische Kontrolle – anders als beim vergleichbaren Instrument des Verfassungsschutzes. Bei Vertrauenspersonen (VP), umgangssprachlich auch als ‚bezahlte Spitzel‘ bekannt, ist die Lücke noch gravierender: Weder Gerichte noch das Parlament sind hier eingebunden; die Polizei entscheidet allein über extrem tiefe Grundrechtseingriffe. Das halten wir für hochproblematisch. Deshalb wollen wir hier eine parlamentarische Kontrolle einziehen, verfassungsrechtlich sauber von der ParlKK getrennt und eine Kommission für besondere Mittel im polizeilichen Gefahrenabwehrrecht einführen.“