Polizeianwärtersonderzuschläge nicht weiter bremsen – Mehr Maßnahmen zur Attraktivitätssteigerung der Polizei
Zur heutigen Medienberichterstattung über Anwärtersonderzuschläge bei der Polizei erklärt Sascha Bilay, innenpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag: „Es gibt den politischen Willen des Gesetzgebers, der mit dem Haushalt 2022 den konkreten Beschluss gefasst hat, Sonderzuschläge für Anwärterinnen und Anwärter der Polizei zu leisten. Das war bereits für 2022 vorgesehen, nicht erst für 2023 und ebenso nicht auf den mittleren Dienst beschränkt. Insofern stößt die Haltung des Finanzministeriums hier auf Unverständnis. Aus unserer Sicht gibt es einen anhaltenden Bewerber:innen-Rückgang bei der Polizei, der vielleicht für das Jahr 2022 auf den letzten Metern noch mit vielen Kraftanstrengungen aller Dienststellen gebremst werden konnte. Die Probleme sind jedoch nicht vom Tisch und bleiben eine Daueraufgabe. Entscheidend ist daher nicht allein die Quantität der Bewerbungen, sondern zugleich deren Qualität und hier müssen wir feststellen, dass die Voraussetzungen nach §52 Besoldungsgesetz für einen erheblichen Mangel an qualifizierten Bewerber:innen gegenwärtig und auch absehbar für 2023 und 2024 vorliegen werden.“
Bilay verweist darauf, dass der Änderungsantrag des Landtages neben einer Kompensation des aktuellen Mangels auch wörtlich zum Inhalt hatte, dass mit den zusätzlich eingestellten 540.000 Euro für 2022 „die Polizeiausbildung attraktiver gemacht werden soll“. Das gelte es nun, zügig und in vollem Umfang umzusetzen.
Der Abgeordnete weiter: „Unser Anspruch ist nicht, nach Belieben Bewerber:innen in die Polizei aufzunehmen, sondern die besten und geeignetsten Köpfe, die letztendlich für die Sicherheit aller Verantwortung tragen. Um kurz- und langfristig wettbewerbsfähig mit anderen Ländern zu bleiben, wünsche ich mir hier vom Finanzministerium mehr Flexibilität. Generell müssen wir die Ausbildung der Polizei noch weiter fortentwickeln. Das betrifft insbesondere bessere Spezialisierungsmöglichkeiten, um die immer komplexer werdende Polizeiarbeit bewerkstelligen, absehbare Personalrückgange sowie Wissensverluste auch im Bereich der Kripo kompensieren zu können. Wir müssen aber auch darüber reden, die bisherige so genannte Erstverwendung nach der Ausbildung bzw. Studium offener zu gestalten und jahrzehntealte Erlasslagen auf den Prüfstand zu stellen, um die Polizei moderner zu machen und Interessierte am Beruf bestmöglich nach ihren Fähigkeiten einzusetzen. Das heißt konkret auch, künftig verstärkt Menschen die Option zu unterbreiten, ihren Praxiseinstieg zum Beispiel über den Kriminaldauerdienst, statt bei der Bereitschaftspolizei wahrzunehmen, da es den qualifizierten Nachwuchs gleichermaßen bei der Schutz- wie auch Kriminalpolizei braucht.“