Plötner: Gesetzesvorhaben des Bundes mangelhaft!

Ralf Plötner

In der heutigen Sitzung des Bundesrates stehen gleich zwei Gesetzesentwürfe auf der Tagesordnung, welche großen Einfluss auf die Strukturen des Thüringer Gesundheitswesens haben werden. Doch beide Vorhaben drohen, weit hinter den ursprünglichen Erwartungen zurückzubleiben, erklärt Ralf Plötner, gesundheits- und pflegepolitischer Sprecher der Fraktion Die Linke im Thüringer Landtag:

„Sowohl das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz, als auch das Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz haben im Lauf der politischen Beratungen derart an Substanz eingebüßt, dass sie heute nur noch ein Schatten ihrer selbst sind. Es wiederholt sich das Spiel, was wir von der Kindergrundsicherung kennen, gute und wichtige Vorhaben werden zwischen den Ampelkoalitionären zerrieben. Beide Gesetze haben große Auswirkungen auf die Finanzierungsstruktur der Krankenhäuser und ambulanten Versorgung. Trotz deutlicher Kritik der Thüringer Landesregierung und weiteren Bundesländern weigert sich die Ampel-Koalition, diesen notwendigen Änderungsbedarfen Rechnung zu tragen.“

Der Abgeordnete verweist auf dringend notwendige Verbesserungen: „Im Krankenhausversorgungsstärkungsgesetz fehlt es an einer ausreichenden Finanzierungslösung für kleine Krankenausstandorte im ländlichen Raum. Gerade der Freistaat als ein Flächenstaat wird hier im Stich gelassen und der Bund lädt die Hauptlast für die Finanzierung auf die Bundesländer ab.“

Bereits im Laufe dieses Jahres sahen sich Thüringer Klinikstandorte mit den Folgen mangelhafter Zuwendungen konfrontiert und die Landesregierung musste zur Sicherstellung einzelner Klinikstandorte mit einem 100 Mio. Euro Rettungsschirm einspringen“, erinnert Plötner. „Diese kurzfristigen Lösungen bringen Kliniken sowie Patientinnen und Patienten keine langfristige Planungs- und Versorgungssicherheit. Deshalb braucht es einen klaren Wechsel in der Finanzierungssystematik: Der Bund muss für die Hauptfinanzierung aufkommen und die Länder müssen beisteuern, nicht anders herum.“

 

Thüringen bei Innovationen im Gesundheitsbereich Vorreiter:

„Im Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz versäumt es die Bundesregierung, innovative ambulante Versorgungsstrukturen wie die Gesundheitskioske als bundesweites Modell auf den Weg zu bringen. Seit Jahren hat sich das Modell im Unstrut-Hainich Kreis bewährt und wird von vielen Menschen vor Ort genutzt. Es ist ein Trauerspiel, wie die Bundesregierung es immer wieder schafft, gute und zukunftsfähige Entwicklungen gekonnt zu ignorieren und durch Nicht-Förderung wieder einzuschläfern. Als Linke setzen wir uns für die Beibehaltung und Weiterentwicklung der Gesundheitskioske in Thüringen ein, das haben wir uns für die kommende Legislaturperiode fest vorgenommen“, schließt Plötner ab.

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