Planungssicherheit für die Erwachsenenbildung
In der heutigen Plenarsitzung wurde ein Gesetzentwurf von DIE LINKE, SPD und Bündnis 90/DIE GRÜNEN zur Änderung des Erwachsenenbildungsgesetzes beschlossen. Christian Schaft, Sprecher für Erwachsenenbildung der LINKE-Landtagfraktion, erklärt dazu: „Die Volkshochschulen und freien Träger der Erwachsenenbildung wurden wie viele andere Bereiche von der Corona-Pandemie hart getroffen und knabbern durch geringere Teilnehmendenzahlen noch immer daran. Damit diese Folgen der Pandemie nicht zum Bumerang bei der Finanzierung werden, haben wir mit diesem Gesetzentwurf Planungssicherheit für die Bildungseinrichtungen geschaffen.“
Finanzielle Nachteile durch die Pandemie hinsichtlich der Grundförderung durch das Land sollen mit dem vorgelegten Gesetzentwurf verhindert werden. „Mit der Fortschreibung der Regelung aus dem ersten so genannten Corona-Mantelgesetz wollen wir verhindern, dass die Einrichtungen der Erwachsenenbildung in den kommenden Jahren deutliche Abstriche in ihrem Angebot vornehmen müssen. Denn die beruflichen, sprachlichen, gesundheitlichen, politischen, kulturellen und ehrenamtsbezogenen Bildungsangebote sind unverzichtbar,“ betont Schaft.
Nicht nur die Grundfinanzierung sei aber langfristig abzusichern. Mit Blick auf die kommenden Haushaltsverhandlung wird sich die Fraktion DIE LINKE. im Thüringer Landtag dafür einsetzen, dass die Mittel für politische Bildung, Inklusion und Digitalisierung in der Erwachsenenbildung weiter in der aktuellen Höhe zur Verfügung gestellt werden. „Angesichts der Entwicklungen rassistischer, antisemitischer und verschwörungstheoretischer Positionen in den letzten Jahren bleibt es notwendig, Strukturen für eine flächendeckende inklusive, demokratiefördernde und politische Bildungsarbeit in der Erwachsenenbildung zu fördern“, so Schaft.
Hintergrund: Die Höhe der Grundförderung der Einrichtungen der Erwachsenenbildung in Thüringen berechnet sich auf Grundlage des Erwachsenenbildungsgesetzes. Als Berechnungsgrundlage dienen dazu unter anderem die Zahl der Unterrichtseinheiten der vergangenen Jahre. Durch die pandemiebedingte Schließung der Einrichtungen und den damit verbundenen Einbruch bei der Zahl der geleisteten Unterrichtseinheiten würden in der Folge die Mittel der Landesförderung massiv sinken. Das beschlossene Gesetz soll das verhindern