Nichtübernahme der Angestelltentarife bedeutet faktische Lohnkürzung
Als „faktische Lohnkürzung“ bezeichnet die finanzpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag, Birgit Keller, die Ankündigung des Finanzministers, den im Frühjahr ausgehandelten Tarifvertrag für die Angestellten nur teilweise auf die Thüringer Beamtinnen und Beamten zu übertragen. „In den Tarifverhandlungen geht es schließlich nicht um einfach mehr Geld in der Tasche, sondern um einen angemessenen Inflationsausgleich, damit die Teuerungsraten letztlich nicht zu Einkommensverlusten führen. Bereits der Tarifabschluss für den öffentlichen Dienst entsprach nicht vollständig diesem Anspruch, diesen aber noch mal zu unterlaufen, ist nicht hinnehmbar“, so Keller.
Hintergrund der Kritik ist insbesondere auch die Forderung der Fraktion DIE LINKE, alle Beschäftigten, die Tarifangestellten und die Beamten - sowohl rechtlich und sozial als auch in der Entlohnung - gleichzustellen. „Das heißt nichts anderes, als mittelfristig das Beamtentum und damit die Zwei-Klassen-Gesellschaft im Öffentlichen Dienst zu überwinden“, fügt die innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, Martina Renner, hinzu.
„Natürlich verkennen wir nicht, dass es Einsparpotentiale auch im Öffentlichen Dienst gibt. Diese liegen aber nicht in den unteren und mittleren Gehalts- und Besoldungsgruppen, die die Teuerungsraten und die ausbleibende vollständige Übernahme des Tarifvertrages besonders trifft. Sollte der Finanzminister tatsächlich sparen wollen, verschließen wir uns nicht einer Diskussion über einen Verzicht auf Besoldungssteigerungen im höheren Dienst. Aber die faktische Lohnkürzung über alle Besoldungsgruppen, dazu nur eingeschränkte Laufbahnmöglichkeiten, widerspricht der besonderen sozialen Verantwortung des Staates als Arbeitgeber“, so Keller.