Sofortinformation zur Landtagssitzung vom 31. Mai bis 2. Juni

Gebührenfreies Kita-Jahr (Gesetzentwurf der Landesregierung)

Das gebührenfreie Kita-Jahr ist eines der zentralen Projekte von Rot-Rot-Grün und ein wichtiger Baustein auf dem Weg zu der von uns angestrebten kostenfreien Bildung. Mit dem gebührenfreien Kindergartenjahr ab 2018 entlastet das Land Thüringer Familien um circa 1.400 Euro und damit vor allem auch die arbeitende Mitte.
Zusätzlich investieren wir jährlich drei Millionen in das Kita-Leitungspersonal. Das bringt mehr Zeit für Elterngespräche, Familienbegleitung und pädagogische Konzepte.
Die Änderungen im Kita-Gesetz führen zu wichtigen Verbesserungen in der Betreuung von Kindern und sind ein weiteres maßgebliches Beispiel für „R2g liefert“ und „links wirkt“.

Regierungserklärung zum Thema Schul- und Bildungspolitik

Die aktuelle Debatte um die Bildungspolitik zum Anlass nehmend, wird die Landesregierung in der kommenden Landtagssitzung zu ihrer Bildungspolitik eine Regierungserklärung abgeben.
Dargestellt werden die Schritte, die die Landesregierung und die rot-rot-grüne Koalition ergriffen haben, um seit Beginn der Legislaturperiode die Bildungschancen für alle Kinder und Jugendlichen in Thüringen voranzubringen, für Unterrichtserfüllung zu sorgen und das Bildungswesen qualitativ weiterzuentwickeln. Sie wird aktuelle Herausforderungen und Schwierigkeiten benennen und erläutern, wie die Landesregierung diese angehen wird, auch im Hinblick auf den kommenden Doppelhaushalt.

Änderung des Kommunalabgabengesetzes (Gesetzentwurf der Landesregierung)

Ziel der Initiative ist es die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen gerechter zu gestalten und das Ermessen der Gemeinden zu stärken. Das betrifft das Absenken der Beiträge. Ab 1. Januar 2019 können Gemeinden unter bestimmten Umständen gänzlich auf Beitragserhebungen verzichten.

Gesetz für kommunale Investitionen zur Förderung der Bildung, Digitalisierung, Kultur, Umwelt sowie der sozialen Infrastruktur (Gesetzentwurf der Landesregierung)

R2G hält Wort und bringt zeitnah ein 100-Millionen-Investitionspaket für die Thüringer Kommunen für die Jahre 2017 und 2018 auf den Weg. Damit werden die Kommunen bei wichtigen Zukunftsinvestitionen unterstützt unter anderem beim Breitbandausbau, beim Brandschutz, bei Kita-Investitionen, bei der Gewässerunterhaltung, bei Investitionen in Sportstätten und Schwimmbäder sowie bei Energiesparinvestitionen.

Umsetzung der Ergebnisse des Bürgergutachtens zur Verwaltungs-, Funktional- und Gebietsreform (Antrag der rot-rot-grünen Koalitionsfraktionen)

Um die Bürgerinnen und Bürger vor Ort in den Prozess der Verwaltungs-, Funktional- und Gebietsreform bestmöglich einzubinden wurde von der Landesregierung das Instrument des Bürgergutachtens genutzt. Dazu wurden in vier Planungszellen zwischen Oktober und November 2016 in Suhl, Tambach-Dietharz, Gera und Mühlhausen Empfehlungen durch die 72 Bürgergutachterinnen und Bürgergutachter erarbeitet.
Die Landesregierung wird bei diesem Tagesordnungspunkt über die Ergebnisse des Bürgergutachtens zur Verwaltungs-, Funktional- und Gebietsreform berichten und darüber, welche Schlüsse gezogen werden.
R2G begrüßt, dass die Landesregierung die Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger ernst nimmt und ihnen eine Stimme im Reformprozess gibt. Die Fraktionen sprechen sich deshalb dafür aus, dass diese Empfehlungen bei der Umsetzung der Reformen berücksichtigt werden. Daher wird die Landesregierung gebeten, über den Umgang mit den Ergebnissen Bericht zu erstatten.

Start einer Erstwählerkampagne (Antrag der rot-rot-grünen Koalitionsfraktionen)

Wie sie das versprochen hatte, hat Rot-Rot-Grün bald nach dem Beginn dieser Legislaturperiode das Wahlrecht geändert und für Kommunalwahlen eine Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre beschlossen. Eine Absenkung des Wahlalters bei Landtagswahlen hätte im Landtag eine Zweidrittel-Mehrheit gebraucht und scheiterte am Widerstand der CDU.
Durch eine besondere Kampagne sollen nun junge Menschen gezielt informiert und ermutigt werden, bei kommenden Wahlen ihr Wahlrecht als Erstwähler auch wahrzunehmen. Die vorgeschlagene Kampagne soll über die Landeszentrale für Politische Bildung gemeinsam mit schulischen und außerschulischen Bildungsträgern vorbereitet und umgesetzt werden. Die Koalitionsparteien verstehen die Kampagne als aktives Werben für Teilnahme an der Demokratie. Ähnliche Kampagnen wurden bereits in Brandenburg und einigen anderen Bundesländern mit Erfolg durchgeführt.

Beenden des Kooperationsverbots im Bildungsbereich (Antrag der rot-rot-grünen Koalitionsfraktionen)

Auf Anraten der großen westdeutschen Bundesländer beschlossen 2006 CDU und SPD im Bundestag gegen die Stimmen der LINKEN und gegen große Bedenken in der Fachöffentlichkeit die Mitverantwortung des Bundes im Bildungsbereich zu beseitigen. In den letzten 10 Jahren war es dem Bund bis auf wenige Ausnahmen verboten, den Bildungsbereich mitzufinanzieren. Infolgedessen hat sich das Niveau der Lehrerausstattung, der baulichen Zustände, der Abschlüsse und der Unterrichtsqualität in den einzelnen Bundesländern nicht angenähert, sondern immer mehr auseinander entwickelt. Es ist heute unmöglich, den entstandenen Sanierungsstau, aber auch die personellen Aufgaben von Inklusion bis hin zum Ausbau der Ganztagsschule ohne die Unterstützung des Bundes zu realisieren. Auch im Bundestag hat die Einsicht zugenommen, dass das Kooperationsverbot der falsche Weg war, um das Bildungswesen in Deutschland besser und leistungsfähiger zu machen. Alle drei Koalitionspartner im Thüringer Landtag sind sich einig, eine Initiative zu unterstützen, um über den Bundesrat das Kooperationsverbot so schnell wie möglich endgültig aufzuheben, nachdem es 2012 bereits an ersten Stellen gelockert wurde. Wir gehen davon aus, dass andere Länder diesen Antrag unterstützen werden.

„Thüringer Gaststättengewerbe zukunftsfähig gestalten – Bürokratie abbauen“ (Antrag CDU-Fraktion) und Alternativantrag der Koalitionsfraktionen: „Gastgewerbe in Thüringen für heute und künftige Herausforderungen fit machen“

Der CDU-Antrag fokussierte auf den Bürokratieabbau und die Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes. Im Alternativantrag der Koalitionsfraktionen wurde deutlich breiter auf die Herausforderungen der Branche (Unternehmensnachfolge, Fachkräftesicherung, Spracherwerb nicht-deutscher Azubis, Investitionen, Qualitätssteigerung, einheitlicher Ansprechpartner) gesetzt.
Im Rahmen der schriftlichen Anhörung im zuständigen Ausschuss hat sich bestätigt, dass für bürokratische Lasten im Gastgewerbe landespolitische Regelungen keine Rolle spielen. Stattdessen bestätigten zahlreiche Zuschriften, dass insbesondere Fragen von Investitionen, Fachkräfte- und Nachfolgeproblemen zentrale Herausforderungen darstellen, so wie es im Rahmen des Alternativantrags beschrieben wurde. In der Konsequenz werden die Koalitionsfraktionen den eigenen Alternativantrag unterstützen. Schließlich geht es im Gastgewerbe um Qualität, Investitionen, Fachkräftesicherung. Verschlechterungen der Arbeitszeiten werden uns dabei nicht helfen.

Bundesfernstraßengesellschaft in Deutschland – Eigentum an Autobahnen und Straßen für die Gesellschaft sichern (Aktuelle Stunde der Linksfraktion)

Die Linksfraktion greift das brisante Thema zu ihrer Aktuellen Stunde im Landtag auf. Inhaltlich nehmen wir Bezug auf den Beschluss des Thüringer Landesvorstands der Partei DIE LINKE vom 19. Mai 2017, der wie folgt lautet:

Keine Privatisierung von Autobahnen und Fernstraßen!

DIE LINKE. Thüringen lehnt jede Privatisierung öffentlichen Eigentums ab!

Wir sprechen uns klar gegen eine Privatisierung von Autobahnen und Fernstraßen aus!
Wir unterstützen die Thüringer Landesregierung bei der Umsetzung der Forderungen aus der Thüringer Protokollerklärung zum Bundesfernstraßengesetz, in der es heißt:
„In der Ermächtigung des Art. 90 GG  soll aus Sicht des Freistaats Thüringen geregelt werden, dass das unveräußerliche und vollständige  Eigentum des Bundes an Autobahnen und Straßen sowie an der Infrastrukturgesellschaft Verkehr  festgeschrieben werden soll. Zudem sollte hinsichtlich der Rechtsform der Infrastrukturgesellschaft neben der privatrechtlichen Form auch die Rechtsform einer Anstalt öffentlichen Rechts (AöR) geprüft werden.“ Die LINKE. Thüringen unterstützt die Position der Linksfraktion im Bundestag, welche bereits im November 2015 einen Antrag in den Bundestag eingebracht hat (Bundestagsdrucksache 18/6547). DIE LINKE. Thüringen fordert die Thüringer Landesregierung und die Thüringer Landtagsfraktion der LINKEN  auf, sich definitiv gegen jede Möglichkeit einer Privatisierung, ob direkt oder indirekt, auszusprechen und  alle über den bisherigen Kompromiss hinausgehenden Forderungen des Bundes abzulehnen! T rotz fehlender bzw. auch aus Sicht des Bundesrechnungshofes höchst fragwürdiger „Nachweise“ der  Wirtschaftlichkeit wurden in den letzten Jahren immer mehr Straßenprojekte (i.d.R. Ausbau von Autobahnen) als sog. Öffentlich - Private - Partnerschaften privatisiert. Mit den nun vorgelegten Gesetzentwürfen würde eine wesentlich umfangreichere Privatisierung möglich, ausgeschlossen ist lediglich eine direkte Privatisierung der Gesellschaft oder der Autobahnen. Unterhalb dieser Ebene wären zukünftig aber umfangreiche Privatisierungen von Tochtergesellschaften oder ganzen Teilnetzen möglich. Auch die mittlerweile öffentlich bekannten Änderungsvorschläge schließen nicht alle Formen von Privatisierungen aus, wie z.B. stille Beteiligungen oder Genussscheine. Deswegen lehnt DIE LINKE in Thüringen diese Gesellschaft in der bestehenden Ausgestaltung als privatrechtliche Gesellschaft eindeutig ab. Der richtigen und wichtigen Protokollerklärung Thüringens, eine Anstalt öffentlichen Rechts wenigstens  zu prüfen, sind Koalition und Bundesregierung nicht nachgekommen. Ist die Gesellschaft nicht mehr zu verhindern, fordern wir im Einklang mit dem Bundesrechnungshof und vielen anderen gesellschaftlichen Akteuren  – wie Privatisierungsgegnern, DGB und ADAC - umfangreiche Nachbesserungen, die grundgesetzlich zum einen Privatisierungen in jeder Form verhindern, die spätere Umwandlung in eine AG ausschließen, und zu m anderen die Mitsprache des Bundestages an den Entscheidungen über die Fortentwicklung der Gesellschaft und den Entscheidungen der Gesellschaft selber dauerhaft sicher stellen sollen. DIE LINKE. Thüringen fordert umfangreiche Nachbesserungen, weil sie die konkrete Ausgestaltung der Gesellschaft nicht vom Bund - Länder - Beschluss gedeckt sieht!

Neben dem Beschluss des Landesvorstandes möchten wir auf eine gemeinsame Erklärung verweisen:
Pressemitteilung vom 17. Mai 2017

Privatisierung der Autobahnen muss ausgeschlossen sein!

Bodo Ramelow, Ministerpräsident des Freistaates Thüringen, Christian Görke, Minister der Finanzen des Landes Brandenburg, Dr. Klaus Lederer, Berliner Bürgermeister, erklären:

Bund und Länder haben Ende 2016 vereinbart, dass der Bund künftig allein für die Bundesautobahnen zuständig sein soll. Dies hatte Finanzminister Schäuble zur Bedingung für den 9,5 Milliarden-Euro-Zuschuss des Bundes zum Länderfinanzausgleich gemacht. Damit nutzte die Bundesregierung die über Jahre geschaffene Finanznot der Länder aus. Schon damals hat das Land Thüringen darauf hingewiesen, dass diese Umstrukturierung nur dann mitgetragen wird, wenn es zu keiner Privatisierung der deutschen Autobahnen und Fernstraßen kommt. In dieser Haltung wurde er vom Vize-Ministerpräsidenten Christian Görke unterstützt, der entsprechend in der Brandenburger Regierung agierte. Die Straßeninfrastruktur gehört zur Daseinsvorsorge und muss vom Staat für alle Bürger vorgehalten werden. Es kann nicht sein, dass die mit Steuermitteln gebauten Autobahnen von privaten Mautkonsortien übernommen werden, um hohe Gewinne zu erzielen.

Wenn es keine wirksame Privatisierungsschranke im Grundgesetz gibt, drohen in Deutschland französische Verhältnisse. Dort werden von privaten Betreibern immense Renditen von über 20 Prozent eingestrichen – und zwar auf Kosten der Autobahnnutzer. Auch der Bundesrechnungshof warnt vor einer Privatisierung oder einer Beteiligung privater Kapitalgeber: Die Kosten solcher Autobahnprojekte sind für den Steuerzahler höher als wenn der Staat die Straßen alleine baut und betreibt.

Wir fordern den Bundestag auf, eine vollumfassende Privatisierungsschranke im Grundgesetz zu verankern. Rechtssichere Formulierungen dafür sind den Fraktionen in einer Anzahl von Gutachten zur Verfügung gestellt worden.


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