Sofortinformation zur Landtagssitzung vom 3. bis 5. Mai
Regierungserklärung der Sozialministerin und Antrag der Koalitionsfraktionen „Armut bekämpfen – Armutsprävention stärken Armut
Die Bekämpfung von Armut und ihrer Ursachen ist ein wichtiges Anliegen der rot-rot-grünen Landesregierung. Dazu hat sie eine Vielzahl von Aktivitäten zur Armutsbekämpfung vorgelegt. Aktuelle Zahlen und Fakten sowie Initiativen zur Armutsprävention stehen im Mittelpunkt der Regierungserklärung und des Antrages der Koalitionsfraktionen. In diesem Zusammenhang soll nicht nur die an einen Feudalstaat erinnernde ungerechte Verteilung von Reichtum in unserer Gesellschaft zur Sprache kommen. Es geht vor allem auch um die Situation von Menschen, die besonders von Armut betroffen sind: Alleinerziehende, Erwerbslose, Rentnerinnen und Rentner. Antrag und Regierungserklärung legen den Schwerpunkt darauf, wie Armut bekämpft und verhindert werden kann. Thematisiert werden konkrete Programme und Maßnahmen zur Arbeitsförderung, zur Familienunterstützung oder Hilfsangebote an Senioren sowie Aktivitäten im Bereich der Wirtschaftsförderung.
Anwendung und Auslegung der Vorschriften zur Akteneinsicht für Fraktionen (Antrag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Im Zuge der Aufarbeitung der sogenannten Carius-Affäre um die zensierte und gekürzte Stellungnahme des Innenausschusses zum Vorschaltgesetz (Gebietsreform) an das Landesverfassungsgericht haben die Koalitionsfraktionen Akteneinsicht beantragt. In diesem Antrag wurde klargestellt, dass die Abgeordneten auch Erarbeitungsunterlagen zu dem Vorgang einsehen wollen. Nur so lässt sich nachvollziehen, wie es zu den Kürzungen gekommen ist. Landtagspräsident Christian Carius (CDU) hat diesem Antrag auf Einsicht in die Unterlagen nur zum Teil entsprochen. Hinzu kommt, dass es Hinweise darauf gibt, dass der Landtagspräsident sich bei der Abwicklung des Schriftverkehrs mit dem Gericht nicht an Beschlüsse und Vorgaben des Innenausschusses gehalten hat. Auch um etwaige zukünftige Problemfälle in der Zusammenarbeit der Abgeordneten und Ausschüsse mit dem Landtagspräsidenten bzw. der Landtagspräsidentin zu verhindern, soll nun der Justizausschuss Auslegung und Anwendung verschiedener Regelungen klären. Wir wollen damit erreichen, dass Landtagspräsidenten nicht auf Gutsherrenart den Abgeordneten Informationen vorenthalten können.
Humanitäres Bleiberecht für Opfer rassistischer und rechter Gewalt (Antrag der Fraktionen DIE LINKE, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Nachdem Brandenburg bereits im Januar den bundesweit ersten Erlass beschlossen hat, der Opfern rechter Gewalt ein Bleiberecht ermöglichen soll, ziehen die Thüringer Koalitionsfraktionen nach und planen, mit einem Landtagsbeschluss die Landesregierung zu einem ähnlichen Schritt aufzufordern. Wir wollen auf Grundlage des geltenden Aufenthaltsrechts dafür sorgen, dass Opfer rassistisch motivierter Gewalttaten ein humanitäres Bleiberecht gewährt bekommen. Damit soll ein klares Signal an die Täterinnen und Täter derartiger Angriffe gerichtet werden, dass nämlich genau das Gegenteil dessen passiert, was sie eigentlich wollen: die Verunsicherung und Vertreibung der Menschen.
Es bleibt dabei: Das Problem heißt Rassismus. Und dem wollen wir konsequent begegnen. Das ist auch eine Lehre aus den Morden des NSU.
Umfassende und zeitnahe Rehabilitierung nach 1945 verurteilter homosexueller Menschen (Antrag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Auch nach der Zeit des Nationalsozialismus wurden homosexuelle Menschen in beiden deutschen Staaten diskriminiert und zu Gefängnisstrafen verurteilt. In der DDR wurde der Paragraf 175 im Jahr 1968 abgeschafft, während er in der BRD mit verschiedenen Änderungen bis zum Jahr 1994 in Kraft blieb. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat in seiner Urteilen immer wieder und vor allem die Bestrafung einvernehmlicher homosexueller Handlungen unter Erwachsenen als Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention eingestuft. Hinzu kommt das Problem der Festlegung unterschiedlicher strafrechtlicher Schutzaltersgrenzen für hetero- und homosexuelle Handlungen. Rot-Rot-Grün begrüßt und unterstützt die Entscheidung des Bundeskabinetts, die Rehabilitierung Homosexueller auf den Weg zu bringen. Wir wollen mit dem Antrag dazu beitragen, dass das Vorhaben noch in dieser Wahlperiode seinen Abschluss findet und nach der Bundestagswahl nicht neu begonnen werden muss.
Der nun von Bundesjustizminister Heiko Maas eingebrachte und im Bundeskabinett beschlossene Gesetzentwurf sieht die Aufhebung der durch den EGMR als Menschenrechtsverletzungen eingestuften Verurteilungen von Amts wegen und ohne Einzelfallprüfung sowie eine pauschalierte, angemessene Entschädigung vor.
Es wird höchste Zeit, die Betroffenen zu rehabilitieren und zu versuchen, einen Beitrag zur Wiedergutmachung des erlittenen Unrechts zu leisten. Mit Blick auf das hohe Alter der Betroffenen ist es unerlässlich, den Gesetzentwurf zügig zu verabschieden und ein unbürokratisches Verfahren zur Antragstellung und eine zeitnahe Entschädigung zu schaffen. Um auch der besonderen Verantwortung Thüringens aus dem verfassungsrechtlichen Diskriminierungsverbot (Landesverfassung, Artikel 2) nachzukommen, haben die Koalitionsfraktionen den Plenarantrag eingebracht mit dem Ziel, eine entsprechende Beschlussfassung des Landtages herbeizuführen.
Beendigung des Kooperationsverbots im Bildungsbereich (Antrag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Das deutsche Bildungssystem steht vor großen Herausforderungen. Die Betreuungsplätze in den Kindertagesstätten müssen in einigen Ländern weiter ausgebaut werden. In Ländern wie Thüringen ist ein flächendeckender Ausbau bereits erfolgt und es sind weitere Schritte zur Verbesserung der pädagogischen Qualität in der Betreuung zu gehen. Bundesweit sind die Umsetzung der Inklusion zur gleichberechtigten Teilhabe von Kindern mit und ohne Behinderung im Bildungssystem, der weitere Ausbau von Ganztagsschulen, der Übergang von Schule zu Beruf, die Senkung von Abbruchquoten und die bedarfsgerechte Bereitstellung von Studienplätzen wichtige Herausforderungen. Für diese Herausforderungen von gesamtgesellschaftlicher Bedeutung muss der Bund gemeinsam mit den Ländern dauerhaft größere Verantwortung übernehmen. Befristete Programme des Bundes in einzelnen Fragen werden diesem Anspruch nur unzureichend gerecht. Es muss das grundgesetzliche Kooperationsverbot in Fragen von Bildung, Wissenschaft und Forschung vollständig aufgehoben werden.
Die Landesregierung soll deshalb durch eine eigene Bundesratsinitiative oder durch Abstimmung mit anderen Ländern eine Grundgesetzänderung zur Aufhebung des Kooperationsverbotes initiieren oder unterstützen, die auf die Aufhebung des Kooperationsverbots in der Bildung abzielt.
Aktuelle Stunde auf Antrag der Linksfraktion: „Politik für Menschen mit Behinderungen in Thüringen auf einem guten Weg halten“
Mit der Aktuellen Stunde soll vor dem Hintergrund des europäischen Protesttages zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung am 5. Mai nicht nur das Thema als solches in den Blickpunkt der öffentlichen Aufmerksamkeit gerückt werden. Es soll auch deutlich werden, mit welchen konkreten Maßnahmen die Thüringer Landesregierung die gesellschaftliche Inklusion und das selbstbestimmte Leben von Menschen mit Behinderungen vorantreibt.
Der Aktionstag wurde vor 25 Jahren ins Leben gerufen. Er wird auch in Thüringen von vielen Vereinen, Verbänden und Menschen mit Behinderung genutzt, um mit einer ganzen Reihe von Veranstaltungen und Aktionen auf eine barrierefreie, selbstbestimmte und uneingeschränkte Teilhabe aufmerksam zu machen.

