Sofortinformation zur Landtagssitzung vom 21. bis 23. Juni
Thüringen setzt sich für einen dauerhaften Abschiebestopp nach Afghanistan ein (Aktuelle Stunde der Koalitionsfraktionen)
Nachdem am 31. Mai und am 3. Juni in Kabul erneut viele Menschen durch Bombenanschläge zu Tode gekommen sind und hunderte Menschen verletzt wurden, ließ die Bundesregierung verlauten, bis spätestens Juli werde die Sicherheitslage neu bewertet. Bis dahin seien die meisten Abschiebungen nach Afghanistan ausgesetzt. An der Förderung so genannter freiwilliger Ausreisen werde aber festgehalten. Dies ist aus unserer Sicht so nicht hinnehmbar. Es braucht angesichts der eindeutig lebensgefährlichen Verhältnisse nicht eine vage Aussage einer möglicherweise neu zu bewertenden Sicherheitslage. Was afghanische Geflüchtete brauchen, ist Sicherheit. Nämlich die Sicherheit, nicht irgendwann die unangekündigte Abschiebung in Anschlagsgebiete befürchten zu müssen. Eine Bundesregierung, die Geflüchtete angesichts der eindeutigen Gefahrenlage durch derlei vage Ankündigungen hin- und in Ungewissheit hält, hat ihren Anspruch verwirkt, von verantwortungsvoller Flüchtlingspolitik zu reden.
Nachdem die Thüringer Landesregierung Abschiebungen nach Afghanistan seit Monaten ablehnt, wollen die rot-rot-grünen Regierungsfraktionen am Mittwoch in einer Aktuellen Stunde über eine Neuausrichtung der Asylpolitik gegenüber afghanischen Geflüchteten diskutieren. Unser Ziel ist, mit einer Bundesratsinitiative einen bundesweiten, dauerhaften Abschiebestopp für Geflüchtete aus Afghanistan zu erreichen. Damit afghanische Geflüchtete nicht länger in Ungewissheit und Furcht vor Abschiebung leben müssen.
Umsetzung der Ergebnisse des Bürgergutachtens zur Verwaltungs-, Funktional- und Gebietsreform (Antrag der rot-rot-grünen Koalitionsfraktionen)
Um die Bürgerinnen und Bürger vor Ort in den Prozess der Verwaltungs-, Funktional- und Gebietsreform bestmöglich einzubinden wurde von der Landesregierung das Instrument des Bürgergutachtens genutzt. Dazu wurden in vier Planungszellen zwischen Oktober und November 2016 in Suhl, Tambach-Dietharz, Gera und Mühlhausen Empfehlungen durch die 72 Bürgergutachterinnen und Bürgergutachter erarbeitet. Die Landesregierung wird über die Ergebnisse des Bürgergutachtens zur Verwaltungs-, Funktional- und Gebietsreform berichten und darüber, welche Schlüsse gezogen werden.
R2G begrüßt, dass die Landesregierung die Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger ernst nimmt und ihnen eine Stimme im Reformprozess gibt. Die Fraktionen sprechen sich deshalb dafür aus, dass diese Empfehlungen bei der Umsetzung der Reformen berücksichtigt werden.
Gesetz über das Verfahren bei Einwohnerantrag, Bürgerbegehren und Volksentscheid (Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen)
Natürlich steht auch dieser Gesetzentwurf in der Kontinuität der Vereinfachung und des Ausbaus der direkten Demokratie. Wenn nach dem neuen Gesetz die Bürgerbegehren und Bürgerentscheide stattgefunden haben, werden die Koalitionsfraktionen die Ergebnisse bewerten und entscheiden, ob weitere Nachjustierungen notwendig sind.
Mit diesem Gesetz hat Thüringen den Spitzenplatz im bundesweiten Vergleich der direkten Demokratie auf kommunaler Ebene erreicht. Es bleibt weiter Aufgabe der Koalitionsfraktionen, nun auch die Regelungen der direkten Demokratie auf Landesebene so zu überarbeiten, dass Thüringen auch in Sachen Volksbegehren und Volksentscheide in Zukunft im Bundesvergleich einen Spitzenplatz belegt.
Überprüfung der Abgeordneten des Thüringer Landtags auf eine hauptamtliche oder inoffizielle Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Staatssicherheit oder dem Amt für Nationale Sicherheit – Bekanntgabe des Ergebnisses des Gremiums zur Überprüfung des Einzelfalls des Abgeordneten Wirkner aufgrund seines Antrags
Der Stasi-Überprüfungsausschuss des Landtages hat u.a. den Landtagsabgeordneten Herbert Wirkner geprüft. Der CDU-Abgeordnete hat jetzt beantragt, während der Plenarsitzung selbst Stellung beziehen zu wollen. Es ist zu erwarten, dass dabei über den „Fall Wirkner“ hinaus sich mit DDR-Geschichte und ihre Aufarbeitung thematisiert wird.
Wir bleiben dabei: DIE LINKE steht zu ihrer Verantwortung für das während der Zeit 1945-1989 begangene Unrecht und hat sich kritisch mit ihrer Vergangenheit auseinandergesetzt. Das gilt für die Verantwortung der Partei DIE LINKE insgesamt, ebenso für den Landesverband Thüringen.
Mit dem Eintritt in die rot-rot-grüne Regierung in Thüringen hat die Debatte 2014 nochmals an Fahrt aufgenommen. Die Präambel des Koalitionsvertrages spricht eine klare Sprache: Es darf keinen Schlussstrich unter die Vergangenheit geben. Aufarbeitung bleibt eine Aufgabe auch weiterhin.
Zum Abschluss der Arbeit des Erweiterten Gremiums bekräftigen wir:
Unsere beiden betroffenen Abgeordneten Ina Leukefeld und Frank Kuschel haben sich zu ihrer Verantwortung bekannt und einen seit Jahren offenen Umgang mit ihren Akten gepflegt. An ihrer parlamentarischen Integrität und ihrem demokratischen Engagement besteht kein Zweifel. Auch die wiederholte Wiederwahl in den Thüringer Landtag ist dafür ein Argument ebenso wie ihr langjähriger kommunalpolitischer Einsatz.
Darüber hinaus sind Kandidaten der LINKEN für Landtagswahlen verpflichtet, vor einer Wahl Rechenschaft über eine etwaige Zusammenarbeit mit dem MfS/AfNS abzulegen.
DIE LINKE steht für das Ziel einer weiteren ehrlichen Aufarbeitung der Vergangenheit. Die Kategorisierung von gewählten Abgeordneten als parlamentsunwürdig leistet für uns keinen geeigneten Beitrag zur notwendigen Aufarbeitung der Geschichte.
Mieterstrommodelle als Baustein der Energiewende (Antrag der Koalitionsfraktionen)
Mit der Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetz sollen künftig Hauseigentümer selbst erzeugten Strom, z. B. von Solaranlagen, günstig nutzen können. Dafür ist ein Zuschuss vorgesehen. Der Strom muss nicht zwingend in das öffentliche Netz eingespeist werden, sondern kann den Mietern angeboten werden. Diese erhalten auch das Wahlrecht, ob sie diesen Strom oder den von anderen Anbietern beziehen möchten. Dies ist ein Fortschritt gegenüber bisherigen Regelungen, die zwingend die Einspeisung ins öffentliche Netz vorgeschrieben hatten.
Trotzdem sind nach Überzeugung der Koalition weitere Nachbesserungen auf Bundesebene notwendig, z. B., weil Mieter immer noch nicht mit Erzeugern von Eigenstrom in Einfamilienhäusern gleichgestellt werden. Mieter werden nach wie vor mit umgelegten Netzentgelten belastet.
Thüringer Wanderwegekonzeption – Ausblick auf den 117. Deutschen Wandertag in Eisenach (Antrag der Koalitionsfraktionen)
Mit Blick auf den 117. Deutschen Wandertag in Eisenach (26.-31. Juli 2017) und die veröffentlichte „Touristischen Wanderwegekonzeption Thüringen 2025“ nutzen wir ein Berichtsersuchen, um diesen wesentlichen Teil des Thüringen-Tourismus erneut in den Fokus zu rücken.
Thüringen ist eine bekannte und beliebte Zielregion für Wandernde aus Nah und Fern. Während im allgemeinen Tourismus Thüringen auf einen Marktanteil von 2,4 Prozent aller Bundesländer kommt, zieht es mehr als 9 Prozent aller Wanderinnen und Wanderer nach Thüringen. Dennoch steht auch der Wandertourismus vor neuen Herausforderungen: ehrenamtliche Wegewarte können das riesige Wegenetz von über 17.000 km Länge nicht mehr auf qualitativ notwendigem Niveau pflegen, neue Ansprüche von Wandernden (Tages-/Halbtagestouren, Rundwanderwege) müssen beachtet werden und auch Digitalisierung und modernes Marketing müssen beim Wandern Einzug halten.
Die pünktlich zum 117. Deutschen Wandertag in Eisenach vorgelegte Thüringer Wanderwegekonzeption 2025 beschreibt für all diese Fragen und Problemstellungen die notwendige Herangehensweise. In enger Abstimmung mit den Wanderverbänden wurden zu fördernde Strecken identifiziert, Zuständigkeiten geklärt und Finanzierungsfragen aufgeworfen. Mit einer entschlossenen Umsetzung kann Thüringen so zum Wanderland Nr. 1 aufsteigen.
Weiterer Ausbau der Elektromobilität in Thüringen (Antrag der Koalitionsfraktionen)
Elektromobilität zeichnet sich durch wesentlich umweltfreundlichere Antriebslösungen gegenüber kraftstoffgetriebenen Fahrzeugen aus, weshalb die Koalition einen spürbaren Ausbau von Projekten der Elektromobilität in Thüringen anstrebt.
Die Thematik war bereits Gegenstand einer umfangreichen Anhörung im zuständigen Ausschuss, die im Ergebnis eine Reihe von konkreten Umsetzungsvorschlägen erbrachte. Die Vorschläge bezogen sich u. a. auf Forschungsprojekte, Evaluierung von Förderprogrammen, Ausbau des ÖPNV, Ausbau der Ladeinfrastrukturen oder die Vorbildrolle der öffentlichen Hand bei der Nutzung von E-Fahrzeugen.
Manipulation an der Bordelektronik von Lastkraftwagen durch osteuropäische Unternehmen zum Schaden des Thüringer Speditionsgewerbes verhindern (CDU-Antrag und Alternativantrag der Koalitionsfraktionen)
Der CDU-Antrag behandelt leider nur ein Detail der Grundprobleme im Güterverkehr, die im Kern das Ergebnis von CDU-Politik sind. Unser Alternativantrag ist wesentlich umfassender, es geht nicht nur um Tricksereien bei Abgaswerten an LKWs, sondern auch um Verstöße beim Mindestlohn (Sozialdumping), Verstöße gegen internationale Vertragsvereinbarungen, Kfz-Steuer- und Mautbetrug. Ein wichtiges Hauptargument gegen die CDU-Initiative ist, dass sie osteuropäische Unternehmen diskriminiert. Nach Recherchen des Magazins frontal 21 vom Januar 2017 handelt es sich bei ca. 70 Prozent der in Osteuropa zugelassenen Speditionsfirmen um Tochterfirmen, deren Hauptsitze in Deutschland, Belgien und den Niederlanden liegen, oder Mischfirmenkonstruktionen mit einem hohen Besitzanteil deutscher, belgischer oder französischer Speditionen.

