Sofortinformation zu den Landtagssitzungen 21. bis 23. Februar

Folgende Punkte sind uns zur Landtagssitzung besonders wichtig:
● Rentenlücken schließen, Rentengerechtigkeit schaffen
● Thüringer Polizei 4.0 – Fit für die Zukunft
● Reform Bafög – Verbesserungen der Studienbedingungen
● Freiwillige Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden
● Klimagesetz für langfristigen Klimaschutz
● Ausbau umweltfreundlicher Verkehrsmittel


Rentenlücken schließen und Rentengerechtigkeit zeitnah schaffen (rot-rot-grüner Antrag)
Die Landesregierung wird gebeten, auf Bundesebene aktiv zu werden, um die Angleichung der Renten in Ost zu West zu erreichen und um zu gewährleisten, dass Überführungslücken in der Rentenüberleitung bei  bestimmten Personen- und Berufsgruppen in Ostdeutschland geschlossen werden.
Es gibt zahlreiche Menschen, die das Renten-Überleitungsgesetz (RÜG) einschließlich des Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetzes (AAÜG) als Geringschätzung ihrer Lebensleistung empfinden. Die Probleme, die sich für die in der DDR Geschiedenen - fast alle ohne Versorgungsausgleich - mit dem Wechsel in ein anderes soziales Sicherungssystem ergeben haben, sind immer noch nicht vollständig geregelt. Zum anderen führen niedrige Löhne und unstete Erwerbsbiografien nach der Wende dazu, dass kommende Generationen von RentnerInnen trotz langjähriger Berufstätigkeit lediglich Leistungen der Grundsicherung im Alter beziehen werden. Ohne eine Reform der gesetzlichen Rente wird Altersarmut in Ostdeutschland massiv ansteigen. Deshalb müssen diese Rentenlücken schnellstmöglich geschlossen werden. 

Thüringer Polizei 4.0 – Mit Digitalisierung und Modernisierung fit für die Zukunft (Antrag der rot-rot-grünen Koalitionsfraktionen)
Der zunehmende digitale Wandel der Gesellschaft geht auch an der Thüringer Polizei nicht vorbei. Rot-Rot-Grün reagiert auf die Herausforderungen mit gezielten Investitionen und konzeptionellen Änderungen. Bisher müssen zum Beispiel Anzeigen und Aussagen von Streifenbeamtinnen und -beamten vor Ort handschriftlich erfasst, später erneut abgetippt und Zeuginnen und Zeugen ein weiteres Mal vorgeladen werden. Mit dem Antrag 'Thüringer Polizei 4.0' forcieren wir die Einführung von mobiler Kommunikationstechnik beim Einsatz- und Streifendienst, z. B. mittels Tablet-Computern und Smartphones. Damit entlasten wir Polizeibeamtinnen und -beamte in ihrer täglichen Arbeit, verbessern die Ermittlungsarbeit und stärken zugleich die Bürgernähe.

Umfassende Reform des BAföG initiieren (Antrag der rot-rot-grünen Koalitionsfraktionen)
In Umsetzung des Koalitionsvertrags wollen wir über den Bundesrat eine umfassende Reform des BAföG anstoßen, u. a. mit dem Blick auf höhere Bedarfssätze und Pauschalen, dynamisierte jährliche Steigerung, Anhebung der Freibeträge und Förderhöchstdauern, Verbesserungen für Teilzeitstudierende und der Abschaffung diskriminierender Regelungen für Geflüchtete.
Mit dem Antrag setzen wir ein weiteres Versprechen aus dem Koalitionsvertrag um und zielen auf die Verbesserung der Studienbedingungen. Nachdem seit Jahren die Zahl der BAföG-Empfangenden rückläufig war und insbesondere junge Menschen aus einkommensschwachen und Nicht-Akademiker*innen-Haushalten weiterhin deutlich größere Hürden zur Aufnahme eines Studiums zu überwinden haben, wollen wir diesen Trend umkehren.

Gesetz zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2018 (Gesetzentwurf der Landesregierung)
Der Gesetzentwurf regelt 13 Gemeindeneugliederungsverfahren. Betroffen davon sind 46 Gemeinden und damit 241.557 Einwohner (Stand Dezember 2016). Es ist vorgesehen, dass das Gesetz am 1. Juli 2018 in Kraft tritt.
Mit dem vorliegenden ersten Gemeindeneugliederungsgesetz ist dokumentiert, dass Rot-Rot-Grün den Prozess der Gemeindegebietsreform forciert und mit Leben erfüllt.  Die Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche Gemeindegebietsreform, welche zukunftsfeste kommunale Strukturen schafft, sind gesetzt.  Es ist gut, dass 46 Gemeinden mit Ihren Beschlüssen den Weg in eine moderne, zukunftsfeste Struktur gehen wollen. Es ist der Anfang weiterer notwendiger Gemeindegebietsveränderungen. Es ist davon auszugehen, dass  im nächsten Gesetz noch mehr Gemeinden ihre Chance ergreifen werden.

Thüringer Klimagesetz (Gesetzentwurf der Landesregierung)
Mit dem Thüringer Klimagesetz wird ein verbindlicher Rahmen für langfristigen Klimaschutz und die Anpassung an den Klimawandel gesetzt. Mit diesem Gesetzentwurf setzt die Landesregierung auch eine Verpflichtung aus dem Koalitionsvertrag um, wonach die Energie- und Klimapolitik im Freistaat mit verbindlichen Zielen und Zwischenzielen neu ausgerichtet werden soll. Dazu gehört, dass das Land bis 2040 seinen Energiebedarf zu 100 Prozent aus erneuerbaren Quellen selbst decken will. Die wichtigsten Regelungen betreffen die Minderung von Treibhausgasemissionen, klimafreundliche Energiesysteme, eine nachhaltige Mobilität und die Umsetzung der integrierten Energie- und Klimastrategie. Öffentliche Stellen sollen hierbei eine Vorbildrolle bekommen.
Mit der Umsetzung des Gesetzes wird auch die Erwartung verbunden, dass viele Maßnahmen darauf ausgelegt sind, langfristig Folgekosten zu vermeiden und wirtschaftlich tragfähige Entwicklungen anzustoßen.

Mobilität als Element der Daseinsfürsorge – die Notwendigkeit eines flächendeckenden ÖPNV für Thüringen“ (Aktuelle Stunde der Linksfraktion)
Die Aussicht, von der EU und Gerichten Strafzahlungen oder Fahrverbote verordnet zu bekommen, hat die Bundesregierung endlich zu weiterführenden Überlegungen über den Ausbau des ÖPNV gezwungen. Auch Erwägungen über Pilotprojekte zum kostenlosen Nahverkehr sind in der Diskussion.
Mobilität ist eine wesentliche Voraussetzung für die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Das betrifft den täglichen Weg zur Arbeit ebenso wie den zum Arzt, zu Sportstätten, kulturellen Einrichtungen oder zur Erholung in die Umgebung.
Während in einigen Städten seit Jahren Stau, Verkehrslärm und auch schlechte Luftqualität zum Handeln zwingen, sind viele Ortschaften oder Erholungsorte im ländlichen Raum nur schwer mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen. Deshalb ist ein bundes- und landesweites Maßnahmepaket über den Ausbau umweltfreundlicher Verkehrsmittel, über deren bessere Zugänglichkeit und Nutzung sowie über die Bezahlbarkeit der Angebote für alle Bürgerinnen und Bürger notwendig. Auch in Thüringen muss die Diskussion geführt werden.
Die Landesregierung hat mehr Mittel zum Ausbau der Verkehrsinfrastruktur in den Haushalt eingestellt, ebenso für die weitere Unterstützung überregionaler Buslinien zur besseren Vertaktung von Bahn und Bus sowie für den schrittweisen Aufbau eines thüringenweiten Verkehrsverbundes. Zusätzlich bietet ein Verkehrsmodell den Landkreisen und Kommunen Möglichkeiten zur Optimierung der Linienführung.

Zur Aktuellen Stunde der AfD „Vereinbarung des Koalitionsvertrages endlich umsetzen – Azubi-Ticket einführen statt kostenlosem ÖPNV für alle“
Rot-Rot-Grün hat bereits für Entlastungen für Azubis gesorgt: Die Richtlinien zur Kostenerstattung wurden bereits 2016 angepasst und erweitert. Damit können sich schon Berufsschüler mit geringem Einkommen, die einen längeren Weg zum Schulort zurücklegen, bereits bis zu 80 Prozent ihrer Ausgaben für die schulwegsbedingten Fahrten im ÖPNV erstatten lassen. Die Mittel sind im Doppelhaushalt 2016/17 erhöht worden. Im Ländervergleich schneidet Thüringen damit bereits im Ranking der Mobilitätsbedingungen für diese Personengruppe sehr gut ab.
Ein Azubi-Ticket, wie es der Koalitionsvertrag r2g anstrebt und das den Namen verdient, lässt sich nur in einem thüringenweiten Verkehrsverbund realisieren. Das Land ist für den Schienenpersonennahverkehr und für den übrigen Verkehr (also Buslinien usw.) sind die Landkreise und kreisfreien Städte eigenverantwortlich zuständig. Dazu gehört die Tarifhoheit. Einige Landkreise überlegen und andere lehnen einen gemeinsamen Verkehrsverbund ab. Nichtsdestotrotz bleibt es ein perspektivisches Ziel von Rot-Rot-Grün, dass ein thüringenweit einheitliches Azubi-Ticket geschaffen wird.
Und die Forderung nach einem kostenfreien ÖPNV wird seit langem in Kommunen, z.B. in Erfurt, diskutiert und ist im Zusammenhang mit dem bevorstehenden Prozess zur Erteilung von Fahrverboten für Dieselfahrzeuge wieder aktuell.



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