Keine Rückforderung von Fördermitteln für Gemeinschaftsunterkünfte
Im zuständigen Landtagsausschuss hat auf Nachfrage der LINKE-Abgeordneten Sabine Berninger Migrationsminister Lauinger darüber informiert, dass die Landesregierung nicht von den Kommunen verlange, Leerstand in Gemeinschaftsunterkünften dadurch zu vermeiden, dass in Wohnungen lebende Geflüchtete aus den Wohnungen in Gemeinschaftsunterkünfte zurück geschickt würden.
„Dies wurde bereits Ende August mit der ‚Richtlinie zur Förderung der Thüringer Kommunen bei der Integration von Flüchtlingen‘ (je 25 Millionen Euro stehen den Kommunen damit für 2016 und 2017 zur Verfügung) verdeutlicht, in der unter ‚2. Fördergegenstand‘ neben der sozialen Betreuung anerkannter Flüchtlinge und der Kita-Betreuung auch ‚Ausgaben für die Unterbringung von anerkannten Flüchtlingen in Wohnungen sowie für das Vorhalten nicht genutzter Einzel- und Gemeinschaftsunterkünfte‘ aufgeführt sind", so die flüchtlingspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag, Sabine Berninger.
In einigen Landkreisen würden seit einigen Wochen durch kommunalpolitisch Verantwortliche zum Teil bereits lange in Wohnungen lebende Asylsuchende und anerkannte Flüchtlinge zum Auszug aufgefordert und wieder in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht. „Bekannt sind Fälle, bei denen Flüchtlinge aus Gotha in die Gemeinschaftsunterkunft nach Ohrdruf umziehen mussten. Im Landkreis Greiz wurden nach meinen Informationen alle von Flüchtlingen bewohnten Wohnungen gekündigt - wahrscheinlich, damit die von Frau Schweinsburg teuer angeschafften Container nicht leer stehen. Im Landkreis Schmalkalden-Meiningen hatte der Landrat kürzlich behauptet, es drohe die Rückzahlung der Fördermittel, wenn er die GU-Plätze leer stehen ließe.“
Von den 11.300 in den Kommunen untergebrachten Asylsuchenden lebten nach Auskunft des Ministers derzeit 4.100 in Gemeinschaftsunterkünften und 7.200 in Wohnungen. „Diese ‚Wohnungsquote‘ soll keinesfalls unterschritten werden - im Gegenteil: die dezentrale Unterbringung ist Leitbild der Koalition. Nicht zuletzt diesem Leitbild diente die in der Flüchtlingskostenerstattungsverordnung neu eingeführte Investitionspauschale für die Schaffung von Unterbringungskapazitäten in Wohnungen. Dies werden wir nicht konterkarieren durch eine restriktive Rückforderungspraxis gerade jetzt, wo weniger Flüchtlinge in Thüringen ankommen", so Berninger.
Das zuständige Ministerium habe bereits mit einem Schreiben an das Landesverwaltungsamt reagiert, das aufgefordert wurde, die Landkreise und kreisfreien Städte dahingehend zu sensibilisieren, in Wohnungen lebende Geflüchtete nicht in die GUen zurückzuschicken. „Leider haben wir darüber hinaus kaum Einfluss auf das Agieren der Landrätinnen und Landräte, da dies eine Entscheidung ist, für die die Landkreise und kreisfreien Städte selbst zuständig sind", bedauert die Flüchtlingspolitikerin.

