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            <title>Die Linke Fraktion im Thüringer Landtag: RSS-Feed</title>
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            <language>de</language>
            <copyright>Die Linke Fraktion im Thüringer Landtag</copyright>
            
            <pubDate>Thu, 01 Oct 2026 01:03:31 +0200</pubDate>
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                <guid isPermaLink="false">news-78850</guid>
                <pubDate>Wed, 30 Sep 2026 21:42:44 +0200</pubDate>
                <title>Vorgesehene rechtsstaatliche Schutzmechanismen unserer Verfassung ernst nehmen</title>
                <link>https://www.die-linke-thl.de/aktuelles/nachrichten/detail/news/vorgesehene-rechtsstaatliche-schutzmechanismen-unserer-verfassung-ernst-nehmen/</link>
                <author>Katharina König-Preuss</author>
                <description>Katharina König-Preuss, Abgeordnete der Fraktion Die Linke im Thüringer Landtag, begleitet die Anhörung zur möglichen Einleitung eines AfD-Verbotsverfahrens und erklärt zur Stellungnahme von Hape Kerkeling:</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><strong>Katharina König-Preuss, Abgeordnete der Fraktion Die Linke im Thüringer Landtag, begleitet die Anhörung zur möglichen Einleitung eines AfD-Verbotsverfahrens und erklärt zur Stellungnahme von Hape Kerkeling:</strong></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>„Hape Kerkeling bringt eine Perspektive in diese Anhörung ein, die juristische Gutachten nicht ersetzen können und auch nicht ersetzen sollen. Er spricht ausdrücklich nicht als Verfassungsrechtler, sondern als Nachfahre eines Opfers des Nationalsozialismus und erinnert ausgerechnet in Thüringen an die historische Erfahrung, dass die Zerstörung einer Demokratie nicht erst mit ihrem endgültigen Zusammenbruch beginnt. Sein Bezug auf 1930, Buchenwald und die Verharmlosung nationalsozialistischer Verbrechen verbindet Erinnerungskultur mit der Frage, welche Verantwortung demokratische Institutionen heute tragen. Besonders stark ist dabei sein Gedanke, dass die Verteidigung des Grundgesetzes keine Frage von Regierung oder Opposition sein kann. Seine Rede ist ein eindringlicher Appell, die vorgesehenen rechtsstaatlichen Schutzmechanismen unserer Verfassung ernst zu nehmen und die Entscheidung dort treffen zu lassen, wo sie hingehört: Beim Bundesverfassungsgericht.“</p>]]></content:encoded>
                <category>Katharina König-Preuss</category><category>Antifaschismus</category><category>Gesellschaft-Demokratie</category><category>Presse</category>
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            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-78849</guid>
                <pubDate>Wed, 30 Sep 2026 21:23:11 +0200</pubDate>
                <title>AfD-Verbotsverfahren hat Aussicht auf Erfolg</title>
                <link>https://www.die-linke-thl.de/aktuelles/nachrichten/detail/news/afd-verbotsverfahren-hat-aussicht-auf-erfolg/</link>
                <author>Katharina König-Preuss</author>
                <description>Katharina König-Preuss, Abgeordnete der Fraktion Die Linke im Thüringer Landtag, begleitet die Anhörung zur möglichen Einleitung eines AfD-Verbotsverfahrens und erklärt zur Stellungnahme von Valentina Chiofalo, Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF):</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><strong>Katharina König-Preuss, Abgeordnete der Fraktion Die Linke im Thüringer Landtag, begleitet die Anhörung zur möglichen Einleitung eines AfD-Verbotsverfahrens und erklärt zur Stellungnahme von Valentina Chiofalo, Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF):</strong></p>
<p>„Die Stellungnahme von Valentina Chiofalo für die Gesellschaft für Freiheitsrechte bringt eine außergewöhnlich breite Tatsachengrundlage in die Anhörung ein. Die GFF kommt zu dem Ergebnis, dass die AfD nach ihrer Bewertung verfassungswidrig im Sinne von Artikel 21 Absatz 2 Grundgesetz ist und ein Verbotsverfahren mit großer Wahrscheinlichkeit erfolgreich wäre. Bemerkenswert ist dabei nicht nur die Menge des Materials – mehr als drei Millionen ausgewertete Datenpunkte –, sondern dass die GFF ausdrücklich auch entlastende beziehungsweise nicht tragende Befunde dokumentiert. In mehreren untersuchten Bereichen sieht sie trotz problematischer Äußerungen keine hinreichende Grundlage für eine Verbotsbegründung. Gerade diese Differenzierung macht die zentrale Aussage des Gutachtens prüfenswert: Als tragend bewertet die GFF insbesondere Angriffe auf das Demokratieprinzip sowie konkrete politische Konzepte, die nach ihrer Analyse die Menschenwürde bestimmter Bevölkerungsgruppen verletzen würden. Das ist eine umfangreiche Tatsachen- und Rechtsgrundlage, die uns im Antrag bestärkt.“</p>]]></content:encoded>
                <category>Katharina König-Preuss</category><category>Antifaschismus</category><category>Gesellschaft-Demokratie</category><category>Presse</category>
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                <pubDate>Wed, 30 Sep 2026 20:49:11 +0200</pubDate>
                <title>Planvolles Vorgehen mit legalen Mitteln kann verbotsrelevant sein</title>
                <link>https://www.die-linke-thl.de/aktuelles/nachrichten/detail/news/planvolles-vorgehen-mit-legalen-mitteln-kann-verbotsrelevant-sein/</link>
                <author>Katharina König-Preuss</author>
                <description>Katharina König-Preuss, Abgeordnete der Fraktion Die Linke im Thüringer Landtag, begleitet die Anhörung zur möglichen Einleitung eines AfD-Verbotsverfahrens und erklärt zur Stellungnahme des Anzuhörenden Prof. Dr. Kyrill-Alexander Schwarz:</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><strong>Katharina König-Preuss, Abgeordnete der Fraktion Die Linke im Thüringer Landtag, begleitet die Anhörung zur möglichen Einleitung eines AfD-Verbotsverfahrens und erklärt zur Stellungnahme des Anzuhörenden Prof. Dr. Kyrill-Alexander Schwarz:</strong></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>„Prof. Dr. Kyrill-Alexander Schwarz macht einen entscheidenden verfassungsrechtlichen Punkt deutlich: Eine Partei muss nicht erst Gewalt anwenden oder offen zum Umsturz aufrufen, bevor Artikel 21 greift. Auch ein planvolles Vorgehen mit legalen Mitteln kann verbotsrelevant sein, wenn damit die freiheitliche demokratische Grundordnung beeinträchtigt oder beseitigt werden soll. Bemerkenswert ist, dass Schwarz ausdrücklich zu der Einschätzung kommt, die Voraussetzungen für ein Parteiverbot der AfD lägen vor. Dabei nimmt er nicht nur Äußerungen in den Blick, sondern auch konkretes institutionelles Handeln: Er nennt die Vorgänge bei der konstituierenden Sitzung des Thüringer Landtags und Äußerungen von AfD-Funktionären über den Austausch von Beamten nach einem möglichen Wahlsieg, die er selbst als ‚politische Säuberungen‘ bezeichnet. Genau hier setzt unser Antrag an: Die vorliegenden Befunde sollen in dem vom Grundgesetz vorgesehenen Verfahren geprüft werden.“</p>]]></content:encoded>
                <category>Katharina König-Preuss</category><category>Antifaschismus</category><category>Gesellschaft-Demokratie</category><category>Presse</category>
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                <guid isPermaLink="false">news-78847</guid>
                <pubDate>Wed, 30 Sep 2026 19:43:40 +0200</pubDate>
                <title>Hohe Hürden sind kein Argument gegen das Prüfverfahren</title>
                <link>https://www.die-linke-thl.de/aktuelles/nachrichten/detail/news/hohe-huerden-sind-kein-argument-gegen-das-pruefverfahren/</link>
                <author>Katharina König-Preuss</author>
                <description>Katharina König-Preuss, Abgeordnete der Fraktion Die Linke im Thüringer Landtag, begleitet die Anhörung zur möglichen Einleitung eines AfD-Verbotsverfahrens und erklärt zur Stellungnahme der Anzuhörenden Prof. Dr. Kathrin Groh:</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><strong>Katharina König-Preuss, Abgeordnete der Fraktion Die Linke im Thüringer Landtag, begleitet die Anhörung zur möglichen Einleitung eines AfD-Verbotsverfahrens und erklärt zur Stellungnahme der Anzuhörenden Prof. Dr. Kathrin Groh:</strong></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;„Prof. Dr. Kathrin Groh macht deutlich, dass die hohen Hürden eines Parteiverbots kein Argument dafür sind, die verfassungsrechtliche Prüfung gar nicht erst vorzunehmen. Nach ihrer Bewertung liegen die Tatbestandsmerkmale des Artikels 21 Absatz 2 Grundgesetz vor. Zugleich verlangt sie eine entsprechend sorgfältige und belastbare Beweisführung. Besonders interessant ist ihre Auseinandersetzung mit der Frage, ob neben einem Antrag gegen die Gesamtpartei auch Teilstrukturen – etwa der Thüringer Landesverband – eigenständig oder hilfsweise in den Blick genommen werden können. Damit zeigt Groh zugleich, dass die Debatte nicht auf die einfache Alternative, Gesamtpartei verbieten oder gar nichts tun reduziert werden muss. Ihre Stellungnahme eröffnet vielmehr konkrete verfassungsprozessuale Fragen, die Karlsruhe anhand einer sauber aufbereiteten Tatsachengrundlage beantworten müsste.“</p>]]></content:encoded>
                <category>Katharina König-Preuss</category><category>Antifaschismus</category><category>Gesellschaft-Demokratie</category><category>Presse</category>
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                <pubDate>Wed, 30 Sep 2026 19:22:19 +0200</pubDate>
                <title>Materiell-rechtliche Voraussetzungen für ein Verbot der AfD liegen vor</title>
                <link>https://www.die-linke-thl.de/aktuelles/nachrichten/detail/news/materiell-rechtliche-voraussetzungen-fuer-ein-verbot-der-afd-liegen-vor/</link>
                <author>Katharina König-Preuss</author>
                <description>Katharina König-Preuss, Abgeordnete der Fraktion Die Linke im Thüringer Landtag, begleitet die Anhörung zur möglichen Einleitung eines AfD-Verbotsverfahrens und erklärt zur Stellungnahme des Anzuhörenden Dr. Hendrik Cremer vom Institut für Menschenrechte:</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><strong>Katharina König-Preuss, Abgeordnete der Fraktion Die Linke im Thüringer Landtag, begleitet die Anhörung zur möglichen Einleitung eines AfD-Verbotsverfahrens und erklärt zur Stellungnahme des Anzuhörenden Dr. Hendrik Cremer vom Institut für Menschenrechte:</strong></p>
<p>„Dr. Cremer legte eine bemerkenswert eindeutige menschenrechtliche und verfassungsrechtliche Analyse im Umfang von 88 Seiten vor. Das Institut kommt ausdrücklich zu dem Ergebnis, dass die materiell-rechtlichen Voraussetzungen für ein Verbot der AfD vorliegen und die Antragsberechtigten das Bundesverfassungsgericht in die Lage versetzen sollten, die von der Partei ausgehende Gefahr zu prüfen. Besonders wichtig für Thüringen: Cremer behandelt Höcke gerade nicht als isolierte regionale Erscheinung, sondern untersucht detailliert, wie dessen national-völkischer Kurs über Personal, Parteistrukturen und Entscheidungen auf die Gesamtpartei ausstrahlt. Die Gründung der ‚Generation Deutschland‘ und die Bundesvorstandswahlen auf dem Erfurter Parteitag im Juli 2026 wertet die Stellungnahme als weitere aktuelle Belege dieser Entwicklung. Damit liegt eine umfangreiche Analyse auf dem Tisch, die nicht bei einzelnen Zitaten stehen bleibt, sondern Ziele, Zurechnung, planvolles Vorgehen und reale Wirkungsmöglichkeiten untersucht.“</p>]]></content:encoded>
                <category>Katharina König-Preuss</category><category>Antifaschismus</category><category>Gesellschaft-Demokratie</category><category>Presse</category>
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                <pubDate>Wed, 30 Sep 2026 17:50:48 +0200</pubDate>
                <title>AfD-Rhetorik verwischt Debatte und verspottet Sorgen</title>
                <link>https://www.die-linke-thl.de/aktuelles/nachrichten/detail/news/afd-rhetorik-verwischt-debatte-und-verspottet-sorgen/</link>
                <author>Katharina König-Preuss</author>
                <description>Katharina König-Preuss, Abgeordnete der Fraktion Die Linke im Thüringer Landtag, begleitet die Anhörung zur möglichen Einleitung eines AfD-Verbotsverfahrens und erklärt zur Stellungnahme des Anzuhörenden Dr. Christian Conrad:</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><strong>Katharina König-Preuss, Abgeordnete der Fraktion Die Linke im Thüringer Landtag, begleitet die Anhörung zur möglichen Einleitung eines AfD-Verbotsverfahrens und erklärt zur Stellungnahme des Anzuhörenden Dr. Christian Conrad:</strong></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>„Conrad bedient in seiner Stellungnahme die altbekannte AfD-Rhetorik. Er verharmlost die wichtige Debatte und versucht mit Floskeln, die berechtigten Sorgen um die Demokratie und die Gefährdung durch die AfD zu zerstreuen. Dass er sowohl als Anwalt für die AfD tätig ist als auch kurz vor der Anhörung gemeinsam mit dem Stellvertreter von Höcke aus der AfD-Fraktion eine gemeinsame Pressekonferenz abhielt, spricht für sich. Gerade weil die AfD mit völkischem Gedankengut auffällt, dürfen wir solchen Beschwichtigungsmanövern nicht auf den Leim gehen. Er setzt auf Vertagung, Desinteresse an Aufklärung und Verschleierung. In einer so ernsten Frage brauchen wir keine endlosen Schaufenstertricks, sondern eine rechtliche Klärung vor dem Bundesverfassungsgericht.“</p>]]></content:encoded>
                <category>Katharina König-Preuss</category><category>Antifaschismus</category><category>Gesellschaft-Demokratie</category><category>Presse</category>
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