Neuer Bachelorabschluss verbessert Studien- und Berufssituation angehender Juristinnen und Juristen
„Der heutige Beschluss des Landtags, durch Änderung des Juristenausbildungsgesetzes einen integrierten Bachelor-Abschluss in die Juristenausbildung in Thüringen einzuführen, verbessert die Studien- und Berufssituation angehender Juristinnen und Juristen erheblich. Der neue Studienabschluss ist zudem ein wichtiger Standortfaktor für Thüringen bei der bundesweiten Gewinnung von Studierenden im Fach Rechtswissenschaften“, betont Dr. Iris Martin-Gehl, justizpolitische Sprecherin der Fraktion Die Linke.
Der neue Abschluss wertet die von Studierenden im Fach Rechtswissenschaften bis zum ersten Staatsexamen erfolgreich erbrachten Studienleistungen auf. Denn nun können sie unabhängig vom Ausgang der Prüfung zum ersten Staatsexamen auf Antrag einen international anerkannten akademischen Grad erwerben. Mit einem Bachelor of Law (LL.B.) eröffnen sich für Studierende, so die Linke-Abgeordnete, berufliche Tätigkeitsfelder jenseits der klassischen juristischen Berufe, in denen juristische Kenntnisse von Vorteil sind, ein Abschluss als Volljurist/Volljuristin aber nicht zwingend erforderlich ist. Dies können beispielsweise Tätigkeiten in Wirtschaftsunternehmen, in Vereinen und Verbänden, internationalen Organisationen, im Banken-und Versicherungswesen und auch in der öffentlichen Verwaltung sein.
Der neue Abschluss entwertet das erste Staatsexamen nicht, weil dieses unverändert der „Türöffner“ zum juristischen Vorbereitungsdienst und zum zweiten Staatsexamen und damit zu den klassischen juristischen Berufen bleibt, stellt Fachsprecherin Dr. Martin-Gehl klar und widerspricht damit vereinzelten skeptischen Äußerungen. „Die beiden Gesetzentwürfe der Koalitionsfraktionen und der CDU haben in der im Justizausschuss durchgeführten Anhörung breite Zustimmung erfahren, wobei die Vorteile sowohl für die Studierenden als auch für die Universität Jena und für den Arbeitsmarkt aus verschiedenen Blickwinkeln hervorgehoben wurden. Begrüßt wird allseits auch die vorgesehene Regelung zur befristeten Rückwirkung zur Erlangung eines integrierten Bachelorabschlusses. Das ist ein faires Angebot für diejenigen, denen die Vorteile dieses akademischen Berufsabschlusses entgangen sind und die jetzt nachträglich damit ihre berufliche Situation verbessern könnten“, unterstreicht die Abgeordnete. „Die Anreicherung des rechtswissenschaftlichen Studienganges um einen weiteren akademischen Abschluss ist eine gute Sache. Deshalb freue ich mich, dass es der FSU Jena mit der heutigen Beschlussfassung ermöglicht wird, die Neuregelung zum Erwerb eines Bachelor-Abschlusses im rechtswissenschaftlichen Studium schon mit Beginn des nächsten Ausbildungsganges umzusetzen“, so die Linke-Justizpolitikerin Dr. Martin-Gehl abschließend.