Mindestlohn auch in Werkstätten – Inklusion auf dem Arbeitsmarkt endlich ernst nehmen!
In Werkstätten für Menschen mit Behinderung gilt der gesetzliche Mindestlohn nicht. Eine gesetzlich verankerte Ungleichbehandlung, die aus Sicht der inklusionspolitischen Sprecherin der Fraktion Die Linke im Thüringer Landtag, Katja Maurer, ein eklatanter Verstoß gegen das Prinzip der Teilhabe ist. Gemeinsam mit der arbeits- und gewerkschaftspolitischen Sprecherin Lena Saniye Güngör fordert sie grundlegende Reformen, damit Menschen mit Behinderung nicht weiter vom Arbeitsmarkt ausgeschlossen bleiben. „Die UN-Behindertenrechtskonvention ist auch in Thüringen geltendes Recht. Sie verpflichtet uns, echte Teilhabe und Selbstbestimmung für Menschen mit Behinderung zu ermöglichen“, erklärt Katja Maurer. „Erwerbsarbeit ist ein Schlüssel zu Teilhabe, doch gerade in den Werkstätten endet dieser Anspruch oft an der Eingangstür. Dass dort bis heute kein Mindestlohn gezahlt wird, ist ein Skandal. Wer arbeitet, hat ein Recht auf ein Einkommen, das zum Leben reicht. Auch in den Werkstätten.“
Werkstattbeschäftigte erhalten bislang nur ein sogenanntes Arbeitsentgelt, das sich in der Praxis meist aus einem geringen Grundbetrag plus leistungsabhängigem Anteil von im Schnitt rund 220 Euro im Monat zusammensetzt. Die beiden Abgeordneten fordern, diese Praxis zu beenden und den Mindestlohn auch in Werkstätten gesetzlich abzusichern.
Lena Saniye Güngör betont zudem: „Inklusion auf dem Arbeitsmarkt heißt mehr als nur Werkstätten. Es braucht endlich wirksame Anstrengungen, um den Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Das Budget für Arbeit oder für Ausbildung bietet gute Instrumente, aber viel zu wenige Unternehmen nutzen sie. Dabei liegt es nicht an fehlender Qualifikation, sondern oft an Vorurteilen oder Unwissen.“
Güngör fordert eine gezielte Kampagne zur Bekanntmachung dieser Förderinstrumente sowie ein Umdenken bei öffentlichen und privaten Arbeitgeber:innen: „Viele Menschen mit Behinderung wollen und können regulär arbeiten. Wir müssen Barrieren abbauen, in den Köpfen wie in den Strukturen. Dazu gehört auch, dass sich die öffentliche Hand stärker an inklusiver Beschäftigung beteiligt. Mit Blick auf die laufenden Reformdiskussionen auf Bundesebene bedarf es deshalb eine zügige Gesetzesänderung zur Einführung des Mindestlohns in Werkstätten sowie eine umfassende Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention auf dem Arbeitsmarkt.“