Menschen in Thüringen wollen konkrete Ergebnisse sehen – Möglichkeiten auch politisch nutzen

Anja Müller

Mit Blick auf die Berichterstattung über CDU-Positionen zur Arbeit des Verfassungsausschusses und zur Änderung der Thüringer Verfassung erklärt Anja Müller, Sprecherin für Demokratie und Verfassung der LINKE-Fraktion und Mitglied im Verfassungsausschuss des Landtags:

„Mit der Einrichtung des Verfassungsausschusses wurde bei den Menschen in Thüringen die Hoffnung auf wirksame Verbesserungen in der Verfassung geweckt, die positive Maßnahmen vor Ort nach sich ziehen. Dieser Aufgabenerfüllung und politischen Verantwortung müssen und wollen wir nachkommen. Das betrifft vor allem die von Rot-Rot-Grün eingebrachten Themen Ehrenamt, Nachhaltigkeit, Ausbau Umweltstaatsziel, Stärkung der Rechte von Kindern und behinderten Menschen und die Aufnahme einer Klausel zum Engagement gegen Rassismus, Antisemitismus und Faschismus/Neonazismus und den Ausbau der direkten Demokratie – samt Änderung des Wahlalters. Wir haben der CDU-Fraktion auch Diskussionsbereitschaft hinsichtlich ihrer Themen, wie z. B. Ehrenamt, Nachhaltigkeit, Schutz vor Altersdiskriminierung, Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse oder Stärkung des Konnexitätsprinzips, signalisiert. Allerdings macht die CDU mit ihrem Umgang zu Fragen der Arbeitsorganisation die Arbeit des Ausschusses viel schwerer als sie sein müsste, viel weniger zielgerichtet als sie sein könnte und angesichts der Zeitschiene bis 25. April 2021 sein müsste.

Trotz dringender Bitte der R2G-Fraktionen, möglichst zu Beginn der Ausschussarbeit alle Themenwünsche auf den Tisch zu legen, hat die CDU nach schon zwei stattgefundenen Anhörungen und nach einer ersten Arbeitsplanung noch umfangreiche neue Inhalte in den Ausschuss eingebracht, die zum Teil mit keinem Wort vorher im Ausschuss angesprochen worden waren. Die CDU hat durchgesetzt, dass die zu beratenden Inhalte in viele Einzelanhörungstermine ‚atomisiert‘ wurden, obwohl sich nach Ansicht und Vorschlag von R2G und sogar nach eigenem Eingeständnis der CDU für viele der nun einzeln anzuhörenden Themenpunkte eine Verbindung mit anderen Themenpunkten angeboten hätte, weil gegenseitige inhaltliche Bezüge bestehen. Nur zur Anhörung des Themas Demokratieschutz – also in einem einzigen Fall - ist eine solche thematische Zusammenfassung und damit eine sinnvolle Bündelung der Inhalte gelungen. Hinzu kommt, dass sich die CDU-Fraktion bisher einer Berücksichtigung der Pandemielage bei der Gestaltung der Arbeitsabläufe – gerade bei Anhörungen – verschließt. Die CDU hat im vergangenen Landtagsplenum sich dagegen gesperrt, einen Antrag zu einer entsprechenden Modifizierung der Geschäftsordnung zu beschließen. Dieser Beschluss hätte möglich gemacht, mündliche Anhörungen auch digital durchzuführen, also per Videokonferenz.

Das wäre  für eine effektive Arbeit des Ausschusses sehr wichtig, z.B. weil sich immer mehr Anzuhörende melden und darauf verweisen, dass sie auf Anordnung ihrer Organisationen bzw. Institutionen aus Pandemiegründen derzeit keine Dienstreisen unternehmen dürfen. Dennoch beharrt die CDU-Fraktion derzeit auf der Durchführung von klassischen Präsenzanhörungen. Angesichts dieser Faktenlage ist es schon sehr befremdlich, unfair und auch eine gewisse Irreführung der Öffentlichkeit, wenn ausgerechnet die CDU-Fraktion Probleme mit den Arbeitsabläufen im Verfassungsausschuss beklagt und dabei mit dem Finger auf die R2G-Fraktionen deutet. Die CDU sollte sich bei diesem Problem eher an die eigene Nase fassen. Es ist sehr wohl möglich – auch jetzt noch – gute Arbeitsergebnisse im Verfassungsausschuss zu erzielen. Aber da zu diesen Verfassungsänderungen eine Zweidrittel-Mehrheit notwendig ist, ist dazu auch der politische Wille und das entsprechende konkrete Handeln der CDU-Fraktion notwendig.“

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