Maßregelvollzug in staatliche Hand zurückführen!

"Die Erfüllung hoheitlicher Aufgaben, wie die des Maßregelvollzugs, sollte nicht länger in privater Hand liegen", so Matthias Bärwolff, sozialpolitischer Sprecher der Linksfraktion. Die Landesregierung hatte in der heutigen Sitzung des Sozialausschusses über ihr Gutachten zu den Auswirkungen und Schlussfolgerungen angesichts des Bundesverfassungsgerichtsurteils berichtet.

"Nur wenn die Mitglieder des Landtags die Verträge mit den Trägern des Maßregelvollzugs einsehen können, ist deren Bewertung und Überprüfung auch möglich. Bislang hatte die Landesregierung dies stets verweigert", moniert der LINKE-Abgeordnete.

Prof. Würtemberger, der das Gutachten für die Landesregierung erstellte, hatte während der heutigen Ausschusssitzung auf einige Kritikpunkte des Urteils aufmerksam gemacht. So sei es wichtig, dass die demokratische Legitimation aller Maßnahmen gegeben ist - auch derjenigen, die innerhalb der Einrichtungen stattfinden.

"Oberstes Ziel muss die Qualitätssicherung im Maßregelvollzug sein, etwaige ökonomische Interessen der Betreiber dürfen sich nicht auf die Therapie und den Umgang mit den Insassen auswirken", so Matthias Bärwolff weiter. Die Linksfraktion kritisiert seit Jahren steigende Kosten und war seit jeher gegen die Privatisierung des Maßregelvollzugs. "Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts hat diese Bedenken unterstrichen", konstatiert Bärwolff. Nun müssten Schlussfolgerungen aus dem Gutachten gezogen und zudem geklärt werden, ob die Verträge mit den Betreibern der drei Landesfachkliniken für den Maßregelvollzug zu kündigen sind, in welchem zeitlichen Rahmen dies geschieht und welche finanziellen Folgen dies mit sich bringt.

Der LINKE-Politiker verweist am Beispiel von Hessen auf die Feststellung des Bundesverfassungsgerichts, dass Eingriffe in Grundrechte im Maßregelvollzug nur von Beamten also staatlichen Hoheitsträgern angeordnet und ausgeführt werden dürfen. "Der Thüringer Maßregelvollzug ist aber in privater Hand und hier fehlen auch nach Aussage des Gutachtens die Legitimation und Überprüfbarkeit der Maßnahmen", so Bärwolff.

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