LINKE weist Begehrlichkeiten des LKA für neue Vorratsdatenspeicherung deutlich zurück
"Nachdem das Bundesverfassungsgericht die Vorratsdatenspeicherung wegen des unverhältnismäßigen Eingriffs in Grundrechte gestoppt hat, sind neue Begehrlichkeiten der Polizei vollkommen unverständlich und zurückzuweisen", so die innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag Martina Renner.
Der Präsident des Thüringer Landeskriminalamtes, Werner Jakstat, forderte heute eine neue Regelung, die die Vorratsdatenspeicherung wieder ermöglichen soll. Jakstat bezeichnete die Vorratsdatenspeicherung als "erfolgreiches Ermittlungsinstrument".
"Nicht alles, was aus polizeilicher Sicht wünschenswert ist, ist verfassungsrechtlich akzeptabel. Die Polizei muss sich in jedem Fall mit verfassungsrechtlich zulässigen Befugnissen begnügen, und die sind keinesfalls wirkungslos", betont Renner. Die vorhandenen Regelungen zur Telekommunikationsüberwachung seien bereits weitreichend. Zudem gebe es auch gegen die bereits bestehenden polizeilichen Regelungen erhebliche Bedenken, ob der Schutz des unantastbaren Kernbereichs der privaten Lebensgestaltung ausreichend sei. "Ein weitergehender rein präventiv begründeter Eingriff in das Fernmeldegeheimnis ist in jedem Falle entschieden zurückzuweisen", unterstreicht die LINKE Politikerin.
Dass gar kein Anlass für die neue Begehrlichkeit bestehe, zeige auch die Anzahl der Fälle, in denen die Polizei nach richterlicher Prüfung eine Überwachung der Telekommunikation genehmigt bekommen habe. Im Jahr 2009 wurden 61 Maßnahmen der Telekommunikationsüberwachung in Thüringen angeordnet und richterlich - auch nachträglich - genehmigt, von denen 51 Positionsbestimmungen waren.