Aufhebung des § 219a ist wichtiger Schritt – Abschaffung des § 218 muss folgen

Karola Stange

Karola Stange, gleichstellungspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, zum nun veröffentlichten Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums zur Abschaffung des § 219a:

„Die ersatzlose Abschaffung des Paragrafen 219 a ist ein richtiger Schritt als Konsequenz aus den kritischen Diskussionen zu den jüngsten Gerichtsentscheidungen zum § 219a und dem darin verankerten sogenannten ‚Werbeverbot' , das faktisch ein Informationsverbot war. In einer modernen, pluralistischen, weltanschaulich vielfältigen Gesellschaft, die dem Selbstbestimmungsrecht von Frauen den Stellenwert einräumt, das ihm zukommen sollte, ist ein Informationsverbot über medizinische Angebote zum Schwangerschaftsabbruch nicht mehr zeitgemäß.

Das eigentliche gesellschaftspolitische Problem, das im § 219a immer eine gewichtige Rolle spielte, besteht aber noch weiter. Denn die entscheidende strafbewehrte Einschränkung des sexuellen und körperlichen Selbstbestimmungsrechts von Frauen besteht immer noch. Es ist der § 218, es ist die Strafandrohung für den Schwangerschaftsabbruch. Dieses - wenn auch mittlerweile immer mal wieder reformierte - strafrechtliche Überbleibsel aus der patriarchalen und autoritären Gesellschaft des preußisch-deutschen Kaiserreichs sollte endlich aus dem Strafgesetzbuch entfernt werden. Nur die ersatzlose Streichung dieser beiden Paragrafen entkriminalisiert Schwangerschaftsabbrüche und damit das Handeln der Ärzt*innen – das betrifft auch die aktive Information über Methoden zum Schwangerschaftsabbruch. Nötig sind - nicht nur in Thüringen - flächendeckend Beratungsstellen, die Schwangeren eine schnelle und barrierefreie Unterstützung ermöglichen, und die Möglichkeit, nahe des Wohnortes und barrierefrei sichere Schwangerschaftsabbrüche vornehmen zu können. Die Abschaffung des § 219a ist damit nach Auffassung der LINKEN erst der halbe Weg zu einer wirklichen Stärkung des Selbstbestimmungsrechts von Frauen, aber noch nicht das Ende der Arbeit an der umfassenden Lösung.“

 

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