Landtag hat Ausnahmeregelung zur Sicherung kommunaler Zuschüsse an Vereine und Ehrenamt verlängert
„Der Landtag hat die gesetzlichen Ausnahmeregelungen aus der Corona-Zeit verlängert, wonach die Gemeinden, Städte und Landkreise ihre so genannten freiwilligen Leistungen auch dann absichern können, wenn sie finanziell in Schwierigkeiten kommen. Trotz höherer Ausgaben für Energie können somit die kommunalen Zuschüsse an Sport-, Kultur- oder Sozialvereine vor Ort fortgeführt werden“, informiert der kommunalpolitische Sprecher der LINKEN im Landtag, Sascha Bilay.
Ursprünglich hatte der Landtag aufgrund der Corona-Pandemie für eine Übergangszeit von zwei Jahren beschlossen, dass Kommunen ihre freiwilligen Ausgaben auch dann leisten können, wenn sie in Schwierigkeiten geraten und keinen ausgeglichenen Haushalt aufstellen können. Ursprünglich durften Kommunen in diesem Fall nur Ausgaben tätigen, zu denen sie gesetzlich verpflichtet seien. Zuschüsse an Vereine in den Bereichen Sport und Kultur zählten allerdings nicht dazu. Diese Ausnahmeregelung wurde jetzt bis Ende 2023 verlängert. „Damit geben wir der kommunalen Familie und den Vereinen die notwendige Sicherheit, dass die Mittel auch weiterhin zur Verfügung stehen können. Wir haben in den letzten zwei Jahren gesehen, welche wichtige und unverzichtbare Arbeit die Vereine geleistet haben. Wir wollen auch weiterhin absichern, dass das kommunale Leben nicht zum Erliegen kommt“, unterstreicht abschließend der Linkspolitiker Bilay.
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