Kuschel fordert Änderungen im Kommunalwahlrecht: Endlich „Scheinkandidaturen“ verhindern

In einer aktuellen Gesetzesinitiative der Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern zur Modernisierung des Wahlrechts sieht Frank Kuschel, Kommunalexperte der Landtagsfraktion DIE LINKE, einen wichtigen Ansatz, dessen Einführung er auch für Thüringen einfordert.

So habe der Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern, Lorenz Caffier (CDU), vorgeschlagen, dass Kandidaten künftig vor der Wahl erklären müssen, ob sie ein gewonnenes Mandat auch annehmen werden, erläutert Kuschel. Damit sollen so genannte Scheinkandidaturen von Bürgermeistern und Landräten verhindert werden. Dieser Personenkreis nutze häufig seine Popularität aus, um anderen Kandidaten seiner Parteiliste zu einem Wahlmandat zu verhelfen. Eine Mandatsannahme setze bei Bürgermeistern und Landräten zwingend die Aufgabe des bezahlten Hauptamtes voraus. „Letztlich werden durch diese Scheinkandidaturen die Wähler massiv getäuscht, denn es ziehen Kandidaten ins Kommunalparlament, die eigentlich nicht gewählt worden sind“, so Kuschel weiter.

Aus Sicht der LINKEN sei das Verbot der Scheinkandidaturen der beste Weg, betont der Abgeordnete. Als Kompromiss könne er sich auch eine Lösung wie den jetzt in Mecklenburg-Vorpommern vorgeschlagenen Weg vorstellen. „Damit wird eine deutlich höhere Transparenz erreicht, als sie gegenwärtig das Thüringer Kommunalwahlgesetz realisieren kann“, hebt Kuschel hervor. Auch werde zunehmender Politikverdrossenheit entgegengewirkt.

Kuschel fordert deshalb Thüringens Innenminister Peter Huber (CDU) auf, sich rasch mit seinem norddeutschen Amtskollegen und Parteifreund Caffier zu konsultieren und dessen Anregung aufzunehmen. Der Linksfraktionär kündigt zudem eigene Vorschläge zur Modernisierung des Kommunalwahlrechts an.

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