Krankenhäuser schützen – Fallpauschalen abschaffen, Gewinnausschüttung verbieten
Die 2003 eingeführte Fallpauschale für die Abrechnung der Behandlungen in Krankenhäusern muss schnellstens wieder abgelöst werden. 2001 äußerte bereits die Thüringer Bundestagsabgeordnete Dr. Ruth Fuchs: „Mit diesem Gesetz wird es zu einer Ökonomisierung des medizinischen Handelns kommen. Das ist kein Ziel der PDS-Politik. Mit diesem Gesetz werden sich Voraussetzungen für eine humane, an den Interessen der Patienten orientierte und effektive Arbeit in den Krankenhäusern verschlechtern. Wir lehnen dieses Gesetz deshalb ab.“ Schon damals zeichnete sich ab, dass es zu einer Benachteiligung von kleineren Krankenhäusern kommt, wie wir sie heute auch in Thüringen erleben.
Dazu erklärt Ralf Kalich, Sprecher für Infrastruktur der Linksfraktion: „Die Schieflage der kommunalen Krankenhäuser in Greiz und in Schleiz hat, neben den hausgemachten Problemen, ihre Hauptursache im Abrechnungssystem. An unserer damaligen Haltung gegenüber den Fallpauschalen hat sich daher nichts geändert. Die Benachteiligung kleiner Krankenhausstandorte tritt offen zu Tage.“
Dazu ergänzt der Sprecher für Gesundheitspolitik und Pflege, Ralf Plötner: „Um unsere Krankenhäuser vor dem Profitdruck zu schützen, muss es schnellstens ein Verbot von Gewinnausschüttungen geben. Gewinne müssen für die Modernisierung und das Personal in den Krankenhäusern investiert werden. In einem nächsten Schritt muss auf Bundesebene die Fallpauschale durch das Selbstkostenprinzip und eine Strukturpauschale abgelöst werden.“