Kollateralschaden: Grundrecht Selbstbestimmung

„Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung droht, als Kollateralschaden auf der Strecke zu bleiben“, warnt die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der LINKEN, Martina Renner, und verweist auf den Referentenentwurf für ein Landesausführungsgesetz zum Zensus 2011. DIE LINKE werde die Volkszählung zum Thema im Datenschutzbeirat machen und noch vor der eigentlichen Gesetzesberatung auf die massiven verfassungsrechtlichen Bedenken hinweisen.

Der für das Jahr 2011 in der Bundesrepublik geplante Zensus wird durch eine Registerzusammenführung verschiedener Behörden, durch eine vollständige schriftliche Befragung von Grundstücks- und Wohnungseigentümern sowie durch eine Befragung von bis zu 10 Prozent der Haushalte erfolgen. Das Zensusgesetz des Bundes setzt einerseits eine europäische Richtlinie um, andererseits geht es bei der Tiefe der Daten-Erhebung sowie bei der Zweckerweiterung und eingeräumten Zweitverwertung weit über die Vorgaben der Europäischen Union hinaus.

Der justizpolitische Sprecher der LINKE-Fraktion, Ralf Hauboldt, der auch Mitglied im Datenschutzbeirat ist, betont: „Unter besonderem Schutz der Thüringer Verfassung stehen personenbezogene Daten, über deren Preisgabe und Verwendung jeder Mensch zunächst selbst bestimmt. Mit dem Zensusgesetz 2011 wird in dieses Grundrecht erheblich eingegriffen. Die Zweckdarstellung kann diesen massiven Grundrechtseingriff verfassungsrechtlich nicht rechtfertigen. Für die Vorbereitung von politischen Entscheidungen auf der Grundlage von Bevölkerungsdaten stehen längst andere, weniger grundrechtseinschränkende Verfahren, z.B. im Rahmen der Sozialforschung, zur Verfügung.“

Die erheblichen verfassungsrechtlichen Bedenken ergeben sich vor allem aus der Möglichkeit der Abbildung von Persönlichkeitsbildern, sozialer Stigmatisierung durch Meldedaten der Agenturen für Arbeit („für den Arbeitsmarkt nicht zu aktivieren“), der Erfassung der Zugehörigkeit zu Religionsgemeinschaften und der Abfrage von Weltanschauungen sowie der nicht auszuschließenden adressgenauen Zuordnung sämtlicher Daten zu einer Person und der Zweitverwertung erhobener Daten.

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