Kitas als Bildungseinrichtungen nicht besteuern!

"Das Urteil des Bundesfinanzhofes, wonach kommunale Kitas künftig Steuern zahlen sollen, spricht jeglichem Bildungsanspruch Hohn", kritisiert Margit Jung, familienpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag. "Frühkindliche Bildung ist die entscheidende Grundlage für den künftigen Entwicklungsweg der Kinder. Es handelt sich hierbei nicht um Betriebe gewerblicher Art."

Kindertageseinrichtungen hätten einen Bildungsauftrag, unabhängig davon, ob sie von Kommunen oder Freien Trägern betrieben würden. "Ich fordere die Landesregierung auf, sich umgehend für die gesetzliche Klarstellung dieses Sachverhaltes einzusetzen", sagt Margit Jung. "Kommunale Kitas könnten den Einrichtungen freier Träger im Paragraph 5 Körperschaftssteuergesetz gleichgestellt und von dieser Steuer ausgenommen werden."

Es sei völlig unnötig, Kommunen bei Kitas mit einer Steuerabrechnung zu belasten. Das erhöhe nur den Verwaltungsaufwand und führe keineswegs zu höheren Steuereinnahmen, da Kitas in der Regel ohnehin keine Gewinne erzielten. Zudem würden Steuerzahlungen unmittelbar zur Erhöhung der Kita-Gebühren führen.

Besonders absurd sei, dass Banken - wie beispielsweise die Deutsche Bundesbank oder die Thüringer Aufbaubank ebenso wie Wirtschaftsförderungsgesellschaften - von dieser Steuer ausgenommen seien, Kommunen diese nun aber entrichten sollten. "Das ist nicht nur bildungspolitischer, sondern auch wirtschaftspolitischer Unsinn", kritisiert Margit Jung. Wer einem Wohlfahrtsverband zugestehe, dass er soziale und bildungspolitische Leistungen im Auftrag der Gesellschaft übernehme, könne nicht die gleiche Leistung bei Kommunen anders bewerten. "Das wird von niemandem verstanden - weder von kommunalen Vertretern noch von Eltern."

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