Kinderschutz sichern statt Ämterzuständigkeiten vermehren
Künftig sollen die Gesundheitsämter informiert werden, wenn Kinder nicht an den Früherkennungsuntersuchungen teilnehmen. Diese haben sich dann um die Gründe zu kümmern und herauszufinden, ob eine mögliche Kindeswohlgefährdung vorliegt und sie doch noch das Jugendamt einschalten müssen. „Da es sich dabei um medizinische Untersuchungen handelt, scheint dieser Weg zunächst naheliegend“, sagt Matthias Bärwolff, sozialpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag, nach der heutigen Regierungspressekonferenz. „Fraglich bleibt jedoch, ob die Gesundheitsämter ihrerseits ausreichend Personal haben und über die nötigen Fachkenntnisse verfügen, um Anzeichen für Kindeswohlgefährdung besser erkennen zu können.“
Die Landesregierung legt ein Änderungsgesetz vor, weil es anfänglich zahlreiche Falschmeldungen über Nicht-Teilnahme gegeben hat, obwohl die Eltern ihre Kinder zu den Untersuchungen gebracht hatten. Die Häufigkeit der Falschmeldungen sei aber deutlich zurückgegangen, sagte Ministerin Heike Taubert in der Plenardebatte. „Warum das eine Amt nun schneller feststellen soll, ob eine fehlerhafte Meldung vorliegt, als das andere, kann ich noch nicht erkennen“, sagt Matthias Bärwolff. „Tatsache ist, dass jetzt zwei Ämter mit der Überprüfung möglicher Kindeswohlgefährdungen beschäftigt sind.“
Wichtig sei, dass bei der Mehrfachzuständigkeit kein Kind durchs Raster falle. „Wir glauben nach wie vor, dass die Jugendämter diejenigen sind, die eine größere Erfahrung bei der Beurteilung von gefährlichen familiären Situationen haben“, stellt der Sozialpolitiker fest. „Neben den Ämterzuständigkeiten ist für uns jedoch wichtig, dass der Kinderschutz zur Pflichtaufgabe der Kommunen wird, um nachhaltig finanziert zu werden.“