Keine verfassungswidrige Lösung zu Bodycam-Einsätzen in Thüringen
Zur Meldung der CDU, Bodycams würden nun in Thüringen eingeführt, erklärt der innenpolitische Sprecher der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag, Sascha Bilay: „Die Körperkameras sind de facto längst im Einsatz. Bereits 2021 hat das Innenministerium die Beschaffung ausgelöst und für 2022 waren weitere Mittel ohne Zutun der CDU vorgesehen. Was noch offen war, ist eine rechtssichere Grundlage für die Polizei. Wir haben uns deshalb auf ein Zeitplan mit Eckpfeilern zur Ausgestaltung einer solchen Grundlage bis zum Sommer verständigt. Es ist gut, dass die CDU einsieht, dass ihr eigener Gesetzentwurf nicht mit der Verfassung vereinbar ist und im Landtag nach intensiver Anhörung keine Mehrheit zur Nutzung der Kameras in privaten Wohnungen finden würde.“
Bilay weiter: „Positiv ist zudem, dass die CDU eingesehen hat, dass die Bodycams keine Einbahnstraße sein dürfen. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass künftig nicht nur Polizistinnen und Polizisten eine Videoaufzeichnung entscheiden, sondern auch die Betroffenen den Einsatz der Kamera verlangen können. Zudem soll automatisch beim Einsatz von Schusswaffen, Reizgas oder Schlagstock die Aufzeichnung starten. Damit werden die Beamt:innen und Beamten in stressigen und gefährlichen Situationen entlastet. Die Maßnahmen sind später auch deutlich besser überprüfbar.“
Dazu und zu anderen Fragen von grundsätzlicher Bedeutung habe man entsprechende Prüfungen vereinbart. Bilay appelliert zudem an das Ministerium für Inneres und Kommunales, entsprechende Beschaffungen auf Basis der künftigen Rechtsgrundlage vorzunehmen. Andernfalls drohe die Gefahr, jetzt Modelle zu beschaffen, die technisch nicht den neuen rechtlichen Anforderungen genügen.