Kein Verwässern des Vergabegesetzes – Original-Schwellenwerte im Vergabegesetz reaktivieren

Andreas Schubert
Presse

In Thüringen gibt es seit 2019 ein Vergabegesetz, welches die sozial-ökologische Transformation mit Kriterien bei der Vergabe öffentlicher Aufträge unterstützen soll. Die in der Corona-Pandemie erhöhten Schwellenwerte haben die Wirksamkeit für nachhaltiges Wirtschaften in Thüringen eingeschränkt. „Es ist an der Zeit, jetzt zu den vom Gesetzgeber vorgesehenen Original-Schwellenwerten zurückzukehren. Den Vorstoß der CDU, die Regelungen im Vergabegesetz noch weiter zu verwässern, lehnen wir strikt ab“, unterstreicht der wirtschaftspolitische Sprecher der Linksfraktion im Thüringer Landtag, Andreas Schubert.

„Wirtschaftsminister Wolfgang Tiefensee sollte die erhöhten Schwellenwerte nicht erneut über den 30. Juni 2022 hinaus verlängern. Die Begründung - Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Thüringer Wirtschaft - ist inzwischen nicht mehr existent. Schon Ende 2021 hatte der Auftragseingang z. B. im verarbeitenden Gewerbe das vor der Pandemie 2019 erreichte Niveau übertroffen. Das von Rot-Rot-Grün in Kraft gesetzte Thüringer Vergabegesetz steht in diesem Jahr vor einer Evaluation, sodass Erfahrungen mit den ursprünglichen Regelungen des Vergabegesetzes gebraucht werden“, fügt der Wirtschaftspolitiker der LINKEN hinzu.

Nach zwei Jahren der Pandemie hat die Thüringer Wirtschaft das coronabedingte Tief hinter sich gelassen. Dies wurde auch durch eine Analyse der HELABA bestätigt. Nicht zuletzt die staatlichen Hilfsmaßnahmen und Sonderregelungen konnten eine nachhaltige Schädigung der Thüringer Unternehmen und einen substanziellen Verlust an Arbeitsplätzen verhindern. Trotz aller Schwierigkeiten bei kurzfristigen Hilfsprogrammen ist dafür neben den Kammern ausdrücklich auch der Thüringer Aufbaubank zu danken, die sich als Drehscheibe für Corona-Finanzhilfen bewährt hat. „Mit dem Auslaufen der Hilfsprogramme ist es an der Zeit, die Sonderregelungen im politischen Rahmen für die Wirtschaft zurückzufahren. Dies betrifft insbesondere auch die erhöhten Schwellenwerte im Vergabegesetz“, so Schubert.

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