Hauboldt: Rechte Betroffener bei Telefonüberwachung als Schutz notwendig

Mit Blick auf die Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zu Telefonüberwachungen im Rahmen von Strafverfolgungsmaßnahmen in Thüringen kritisiert Ralf Hauboldt, Justizpolitiker der LINKEN, dass durch aktuelle Gesetzesänderungen Informationsrechte von Bürgern, die von Überwachung betroffen sind, eingeschränkt wurden.

Grundsätzlich bemängelt der Abgeordnete, dass es für wichtige Punkte in seiner Anfrage, wie z.B. der Anzahl der Anordnungen wegen "Gefahr im Verzug", für Thüringen keine statistischen Daten gebe. "Immerhin geht es hier um Ausnahmen von der richterlichen Genehmigungspflicht für solche Überwachungsmaßnahmen. Dies ist ein heikler Punkt mit Blick auf den Grundrechtsschutz für Betroffene", so Hauboldt.

"Mitbetroffener einer Telefonüberwachungsmaßnahme oder gar einer behördlichen Eilmaßnahme in einem solch wichtigen Bereich zu sein, stellt einen deutlichen und intensiven Eingriff in die Grundrechte auf Schutz der Privatsphäre, auf informationelle Selbstbestimmung und Datenschutz dar. Es darf daher weder auf Gesetzesebene noch auf Ebene der Behördenpraxis zu einer Einschränkung der Betroffenenrechte kommen", unterstreicht Hauboldt.

Es gehe dabei vor allem um Fälle, in denen Personen, die mit überwachten Beschuldigten telefonischen Kontakt hatten, nicht mehr darüber informiert werden, wenn die Behörden davon ausgehen, dass sie nur unerheblich betroffen seien. "Diese Aufweichung der Informationspflichten durch die Verwendung so unbestimmter Begriffe wie ,nicht erheblich' gibt den Behörden einen bequemen Ermessensspielraum in die Hand. Und es ist zu befürchten, dass dies in Zukunft zulasten der Betroffenen und deren Privatsphäre von den Ermittlungsbehörden genutzt wird", so der LINKE-Abgeordnete. Dabei sei auch zu bedenken, dass die Aufweichung der Informationspflichten vor allem bei Personen zum Tragen kommen soll, gegen die sich die Überwachungsmaßnahme eigentlich gar nicht richtet. Dies betreffe Bürger, die zufällig und unwissentlich ins Ermittlungsvisier der Behörden geraten sind, weil sie mit einem Beschuldigten Kontakt haben, betont Hauboldt abschließend.

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