Gute Umsetzung der vertraulichen Spurensicherung ist wichtige Unterstützung für Opfer von Gewaltstraftaten

Ulrike Grosse-Röthig

„Immer wieder zeigt sich, wie unerlässlich wichtig eine gute Spurensicherung im Bereich der Sexualdelikte und in Fällen häuslicher Gewalt ist. Viel zu oft können Täter wegen mangelnder Beweislage nicht zur Verantwortung gezogen werden. Es ist daher entscheidend, die Hürden für Opfer von Gewalt so niedrig wie möglich zu halten, um Beweise zu gewinnen und so Sicherheit für Betroffene zu schaffen“, so Ulrike Grosse-Röthig, justizpolitische Sprecherin der Fraktion Die Linke im Thüringer Landtag.

 

Mit der noch von der linksgeführten rot-rot-grünen Landesregierung unterzeichneten Vereinbarung zwischen dem Land und dem Universitätsklinikum Jena wird das Instrument der vertraulichen Spurensicherung für Opfer von Straftaten im Bereich sexueller und häuslicher Gewalt nun grundsätzlich auch in Thüringen nutzbar. Praktisch wichtig ist zudem, dass zur Nutzung des Angebots keine vorherige Strafanzeige und kein Strafantrag erforderlich sind. So können Betroffene zeitnah nach der Tat Beweise für spätere Ermittlungen und Gerichtsverfahren gegen den bzw. die Täter sichern lassen. „Es ist zu wünschen, dass viele Akteurinnen und Akteure in Thüringen auf diese neuen Möglichkeiten der Unterstützung und des Schutzes von Opfern aufmerksam machen und Betroffene – in sehr vielen Fällen Frauen - bestärken, diese neuen Möglichkeiten auch zu nutzen. Schließlich gibt das neue Verfahren der vertraulichen Spurensicherung den Betroffenen auch für spätere Ermittlungsverfahren verlässliche Beweise für einen erfolgreichen Abschluss des Strafverfahrens in die Hand. Das neue Verfahren stärkt so den Schutz und die Rechte der Opfer“, so Ulrike Grosse-Röthig.

 

Um das Themenfeld und Fragen der Umsetzung der neuen vertraulichen Spurensicherung in Thüringen auszuleuchten, hat die Linke-Justizpolitikerin eine Anfrage an die Landesregierung eingereicht, in der sie auch Auskunft über die Entwicklung der Fallzahlen im Zeitraum 2019 bis 2024 im Bereich der Straftaten sexueller und häuslicher Gewalt bekommen möchte - vor allem auch zum Problem der Einstellung von Ermittlungsfällen wegen mangelnden Tatverdachts, also auch aus Mangel an Beweisen. Zudem möchte die Linke-Abgeordnete mit ihrer Anfrage von der Landesregierung Details zur Umsetzung erfahren, z.B. ob in Thüringen ein flächendeckendes Angebot von Anlaufstellen für die Betroffenen gesichert ist und wie die Betroffenen möglichst ungehindert und zeitnah an die notwendigen Informationen gelangen. Grosse-Röthig hält es sinnvoll, auch Erfahrungen aus anderen Bundesländern mit dem Instrument der vertraulichen Spurensicherung in die weitere Arbeit in Thüringen einfließen zu lassen und hat deshalb auch diesen Punkt in ihre Anfrage aufgenommen. Die Abgeordnete erhofft sich von der Beantwortung auch Aufschluss darüber, wie die vertrauliche Spurensicherung die Aufklärungs- und Sanktionsquote von Straftaten beeinflusst.

 

„Die vertrauliche Spurensicherung ist ein wichtiger Baustein der Opferunterstützung bei Gewaltstraftaten. Im Bereich der häuslichen Gewalt zeigt sich, dass derzeit noch viele Betroffene – vor allem Frauen - vor einer Anzeige oder einem Strafantrag zurückschrecken. Daher ist es sinnvoll, der vertraulichen Spurensicherung noch weitere Unterstützungsangebote zur Seite zu stellen und so Betroffene noch stärker zur Gegenwehr zu ermutigen“, so Linke-Justizpolitikerin Grosse-Röthig abschließend.

 

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