Grundgesetz ist gut – wäre mit sozialen Grundrechten und direkter Demokratie noch besser

Anlässlich des 70. Geburtstages des Grundgesetzes am 23. Mai unterstreicht Susanne Hennig-Wellsow, Vorsitzende der LINKE-Fraktion im Thüringer Landtag und Parteivorsitzende in Thüringen: „Das Grundgesetz hat sich in 70 Jahren bewährt, wäre aber noch besser, wenn in ihm soziale Grundrechte wie z.B. das Recht auf Wohnen sowie Volksbegehren und Volksentscheide - ausdrücklich festgeschrieben wären. Es besteht unzweifelhaft Nachbesserungsbedarf in Richtung sozialer Grundrechtsoffensive.“

„Nicht erst die derzeitige Wohnungskrise und die Proteste von Initiativen für bezahlbare Wohnungen zeigen: Soziale Grundrechte sind als Korrektiv zur neoliberalen Marktwirtschaft dringend notwendig“, so die LINKE-Politikerin.
Das Grundgesetz sei, so Hennig-Wellsow, eine Lehre aus dem Faschismus, das mache schon der zentrale Artikel 1 deutlich mit der Menschenwürdegarantie und der Bindung aller Staatsgewalt an die Verfassung. „Dennoch wäre es angesichts mehr als bedenklicher Entwicklungen im politischen Spektrum nach ganz rechts außen notwendig, die Absage an rechtsextreme Ideologien deutlicher zu benennen. Wir fordern die Aufnahme eines entsprechenden Staatsziels.“
Das Grundgesetz sollte auch im Bereich Demokratie und Mitbestimmung weiterentwickelt und aktualisiert werden. „Demokratie heißt mitbestimmen können über gesellschaftliche und staatliche Entscheidungen, die das eigene Leben betreffen. Das gilt unabhängig von der Staatsbürgerschaft. Daher sollen alle Einwohner*innen Thüringens ab dem 16. Lebensjahr auch den Landtag und den Bundestag wählen können, wenn sie fünf Jahre oder länger hier leben – egal, welche Staatsbürgerschaft sie haben. Zudem sollte Mitbestimmung durch Volksbegehren und Volksentscheide im Grundgesetz verankert werden“, so Hennig-Wellsow abschließend.

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