Forderung von Maas nach Kinderrechten im Grundgesetz ist Wahlkampfgetöse

Bereits vor 25 Jahren, am 05. April 1992, ist die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen für die Bundesrepublik in Kraft getreten. Aus diesem Anlass fordert nun auch Bundesjustizminister Heiko Maas eine Verankerung dieser Kinderrechte im Grundgesetz. „Dass er diese Forderung jetzt zum Jahrestag aufmacht, ist nichts weiter als Wahlkampfgetöse“, kritisiert die kinder- und jugendpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, Kati Engel. „Herr Maas ist seit 2013 Mitglied im Kabinett von Frau Merkel. Er und seine Fraktion hätten in dieser Zeit längst die Kinderrechte im Grundgesetz verankern können, wenn sie wirklich gewollt hätten.“

Bereits 1989 hatten 191 Staaten der UNO die Kinderrechtskonvention unterschrieben. Diese fußt auf drei Säulen: Das Recht auf Schutz, das Recht auf Förderung der Entwicklung und das Recht auf Beteiligung der Kinder. Die Kinderrechtskonvention wurde mittlerweile von fast allen UN- Mitgliedsstaaten (außer USA) ratifiziert.

„Kinderrechte sind in der UN-Kinderrechtskonvention verankert. Das heißt aber nicht, dass Kinderrechte auch gewahrt sind. Das müssen wir leider auch für Deutschland immer wieder feststellen“, erläutert Engel. „Der Skandal um die zunehmende Anzahl minderjähriger Rekruten bei der Bundeswehr ist für die Missachtung der Kinderrechte ebenso ein Beispiel wie der Umgang mit unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen, denen - entgegen Artikel 10 der Konvention - der Familiennachzug verweigert wird.“

„Nach über 25 Jahren UN-Kinderrechtskonvention ist es höchste Zeit, diese Kinderrechte sowohl in die Thüringer Verfassung als auch ins Grundgesetz aufzunehmen“, appelliert die Abgeordnete. „Wir müssen aufhören, Kinder allein als Bestandteil von Familien zu betrachten. Kinder und Jugendliche müssen Träger eigenständiger Rechte im Sinne der Konvention sein. Nur so können wir die Interessen der Kinder besser schützen und ihre Rechte nachhaltig stärken.“

Mehr aktuelle Themen