FDP, CDU und AfD beweisen erneut, dass ihnen Thüringer Mieterinnen und Mieter egal sind
Anlässlich der heutigen Abstimmung im Thüringer Landtag zum Thüringer Wohnraumgewährleistungsgesetz erklärt Ute Lukasch, wohnungspolitische Sprecherin der Fraktion Die Linke:
„Mit der Ablehnung des Thüringer Wohnraumgewährleistungsgesetzes haben FDP, CDU und AfD einen Beitrag gegen die vielen Menschen in Thüringen, die von zweckentfremdetem Wohnraum bereits betroffen sind und diejenigen, die durch das kurzsichtige Handeln zukünftig betroffen sein werden, geleistet!"
Zweckentfremdung bedeutet, dass Räume, die eigentlich zum Wohnen gebaut worden sind, zu Ferienwohnungen umgewandelt, absichtlich nicht zu Wohnzwecken vermietet oder als Büros genutzt werden und nun nicht mehr zur Verfügung stehen, was in einigen Städten ein großes Problem darstellt.
Der Gesetzentwurf sah die Satzungsbefugnis für Thüringer Städte und Gemeinden vor, die von zweckentfremdetem Wohnraum betroffen und durch angespannte Wohnungsmärkte herausgefordert sind. Um die schädlichen Entwicklungen, die sowohl bundesweit als auch auf europäischer Ebene immer weiter zunehmen, rechtzeitig steuern zu können, wäre damit den Kommunen ein wirksames Instrument zur Verfügung gestellt worden, ohne beispielsweise Kurzzeitvermietungen generell einzuschränken.